Full text: Preußisches Staatsrecht. Erster Band. (1)

89 Preußen als Glied des Bundesstaates (1867 bis jetzt). 63 
recht, durch den Eintritt Preußens in das Deutsche Reich unberührt 
geblieben. Nur ganz vereinzelt und meist in untergeordneten Punkten 
macht sich hier das Reichsrecht geltend. Dagegen sind die Eingriffe 
des Reiches auf dem Gebiete des Verwaltungsrechtes so tiefgehend, 
daß die ganze staatliche Tätigkeit den Staatsangehörigen gegenüber sich 
erst durch die Zusammenfassung von Reichs= und Landesrecht erschöpft, 
und eins ohne das andere vielfach unverständlich erscheint. 
 
	        
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