§ 127 Entstehung u. jetziger Umfang d. größeren Kommunalverbände. 351
Kap.VI. Die Provinzen und die größeren Kommunalverbände"),
§ 127. Entstehung und jetziger Umfang der größeren
Kommunalverbändet).
Die Landstände der einzelnen Gebiete, aus denen sich der
preußische Staat zusammensegte, hatten allgemein korporative
Rechte. Schon die eigene Steuerverwaltung durch besondere
ständische Ausschüsse, in deren Besitz sich die Stände seit dem
16. Jahrhundert allgemein gesetzt hatten, ließ es notwendig er-
scheinen, die korporativen Rechte der Stände in ihrer Gesamtheit
anzuerkennen. Selbst nachdem unter dem Großen Kurfürsten jeder
Einfluß der Stände auf die Leitung der Staatsangelegenheiten be-
seitigt war, erhielt sich in den meisten Landesteilen das selbständige
Kredit= und Kassenwesen. Nur in Schlesien und Westpreußen
wurden unter Friedrich dem Großen die Stände formell auf-
gehoben, und in den anderen ehemals polnischen Landesteilen be-
standen solche überhaupt nicht. Mit dem Verschmelzen der einzelnen
Landesteile zu einem einheitlichen Staate erschienen nunmehr die
Stände, soweit sie Träger eigener Vermögensrechte waren, als
die Vertreter ihrer Provinz. Seit Ende des 18. Jahrhunderts,
als ständische Machtansprüche nicht mehr zu fürchten waren, be-
nutzte der Staat diese provinziellen Verbände, die nur noch ihre
Kassengeschäfte abzuwickeln hatten, um ihnen die Lösung staatlicher
Aufgaben zu übertragen. Namentlich geschah dies hinsichtlich der
Landarmenpflege, indem seit 1791 die Errichtung von Land-
armen= und Invalidenhäusern durch besondere Landarmenver-
bände erfolgte, deren Bezirke sich mit den alten ständischen Ge-
bieten deckten. Zur Verwaltung der Landarmensachen wurden ge-
wöhnlich gemischte Ausschüsse aus Staatsbeamten und ständischen
Abgeordneten gebildet. Durch zwei Gründe, durch die Aner-
*) Vgl. v. Rönne-Zorn, Pr. StR. Bd. 2, S. 302 ff., 457 ff.;
Schoen, Recht der Kommunalverbände S. 430 ff.; H. Schulze, Pr.
StR. Bd. 1, S. 544 ff.; v. Stengel, Die Organisation der preußischen
Verwaltung S. 96 f., 286 ff. Ausgaben der Provinzialordnung bei
v. Brauchitsch, Verwaltungsgesetze Bd. 2 und in den Ergänzungs-
Bänden für die neuen und westlichen Provinzen.
1) VLgl. Boruhak, Preußische Staats= und Rechtsgeschichte S.
379 ff.:; Lanucizolle, Ueber Königtum und Landstände in Preußen,
Berlin 1846.