8 133 Die frühere Organisation der obersten Verwaltung. 403
Dazu kamen noch andere Immediatverwaltungen für einzlene
Verwaltungszweige.
Das Ergebnis ist also eine vollständige Zersetzung der inneren
Verwaltung in der obersten Stelle. Einige Provinzen sind vom
Generaldirektorium ganz unabhängig oder nur einzelnen Departe-
ments von ihm unterstellt und haben im übrigen selbständige oberste
Behörden. Desgleichen bestehen solche für einzelne Verwaltungs-
zweige, besonders für die Verwaltung der indirekten Abgaben in
den Provinzen diesseits der Weser. Aber auch die sonstige innere
Verwaltung ist nur noch scheinbar im Generaldirektorium ver-
einigt, tatsächlich gibt es dafür eine Reihe besonderer, aus den
Departements des Generaldirektoriums erwachsener Behörden,
unter welche die Geschäfte teils nach Gegenständen teils nach
Provinzen so unzweckmäßig wie möglich und auf eine zu beständigen
Kompetenzkonflikten geradezu zwingende Weise verteilt sind. Die
unter Friedrich Wilhelm I musterhafte oberste Verwaltung hatte
dadurch eine Schwerfälligkeit und Unbeholfenheit erreicht, die kaum
noch Üübertroffen werden konnte, und eine Abhilfe dringend er-
forderte.
Am einfachsten erschien es, zu dem Verwaltungssysteme
Friedrich Wilhelms I zurückzukehren und dadurch die Einfachheit
und Schnelligkeit der Verwaltung wiederherzustellen. Mit Auf-
hebung der Regie nach dem Tode Friedrichs des Großen wurde
äunächst im Jahre 1787 die besondere Akzise- und Zollverwaltung
beseitigt und wieder mit dem Generaldirektorium vereinigt. Das-
selbe geschah in den Jahren 1798 und 1799 hinsichtlich der be-
sonderen Immediatverwaltungen für Franken und Südpreußen,
so daß nur für Schlesien das vom Generaldirektorium unabhängige
schlesische Ministerium zu Breslau bestehen blieb. Damit war aber
dieser Weg der Reform erschöpft. Die Einheit der inneren Ver-
waltung im Generaldirektorium durch Vereinigung aller Geschäfte
in dessen Plenum herzustellen, war bei der Ausdehnung des Staates
und dem Anwachsen der Geschäfte unmöglich. Es blieben daher
nach wie vor die von einander fast unabhängigen Real= und
Provinzialdepartements mit ihrem schwerfälligen Geschäftsgange
und ihrer unglücklichen sachlichen Abgrenzung neben einander
bestehen.
Die geringsten Veränderungen erfuhr das Kabinetts-
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