5 134 Die einzelnen Ministerien. 411
und die öffentlichen Arbeiten einschließlich der Eisenbahnverwaltung
abgezweigt worden. Das Ministerium (Personalbestand: der
Minister, 1 Unterstaatssekretär, 3 Direktoren, 29 vortragende Räte)
zerfällt in die Abteilungen für Berg-, Hütten- und Salinenwesen,
die Handelsabteilung, die Gewerbeabteilung und die Abteilung
für das gewerbliche Unterrichtswesen und die Gewerbeförderung.
Zu seiner Zuständigkeit gehört die Bearbeitung aller Angelegen-
heiten, welche mit Handel und Gewerbe und Bergbau in unmittel-
barer oder mittelbarer Verbindung stehen, namentlich der Schiffahrt,
der Rhederei, des Lootsenwesens, der Bildungsanstalten für Handel,
Gewerbe, Schiffahrt, der Privatbankanstalten, der Korporationen
und Gesellschaften für Handel, Gewerbe und Industrie, der Aktien-
und Versicherungsanstalten, ebenso das Berg-, Hütten- und Salinen-
wesen. Soweit dem Handelsminister in einzelnen Gesetzen Befug-
nisse beigelegt waren, die in das Gebiet der öffentlichen Arbeiten
sielen, ist an seine Stelle zufolge des Gesetzes vom 13. März 18790)
der Minister für öffentliche Arbeiten getreten.
V. Das Ministerium für Landwirtschaft, Do-
mänen und Forsten. Durch Allerhöchsten Erlaß vom 25. Juni
1848160) wurden die landwirtschaftlichen Angelegenheiten von dem
neubegründeten Handelsministerium abgezweigt, und für sie ein
besonderes Ministerium errichtet, dem noch weiterhin überwiesen
Hurden durch die Allerhöchsten Erlasse vom 11. August 1848)
das Gestütwesen, vom 26. November 184918) das Deichwesen, vom
rl April 18721½) das Veterinärwesen, vom 13. August 18760)
die Beaufsichtigung der nicht landschaftlichen Grundkreditanstalten
und endlich vom 7. August 187821) die bisher zur Zuständigkeit
des Finanzministeriums gehörige Verwaltung der Domänen und
bhorsten. Das Gesetz vom 13. März 1879 änderte demgemäß
ie Gesetze, welche dem Finanzministerium gewisse auf Domänen
ud Forsten bezügliche Angelegenheiten überwiesen, entsprechend
Das Ministerium (Personalbestand: der Minister, 1 Unter-
1) GS. 1879, S. 123.
10) GS. 1848, S. 159.
u) GS. 1848, S. 228.
1) GS. 1850, S. 3.
15) GE. 1872, S. 594.
30) GS. 1876, S. 397.
u) GS. 1879, S. 28.