Full text: Preußisches Staatsrecht. Dritter Band: Verwaltungsrecht, besonderer Teil. (3)

8186 Das Bergrecht. 367 
§Js 186. Das Bergrecht 1). 
Das Recht zum Bergbaubetriebe galt in älterer Zeit als 
Zubehör des Grundeigentums. Es war also allein der Grund- 
eigentümer berechtigt, auf seinem Grund und Boden nach Minera- 
lien zu suchen. In der gemeinen Mark stand diese Befugnis der 
Gesamtheit der Markgenossen zu. Hier in der gemeinen Mark 
entwickelte sich zuerst aus den gemeinsamen Beziehungen der Mark- 
genossen beim Bergbaubetriebe ein selbständiges Bergbaurecht. 
Dieses blieb jedoch bei dem weiteren Aufblühen des Bergbaues 
nicht auf die Grenzen der gemeinen Mark beschränkt, sondern 
wurde allmählich auch auf den im Sondereigentume stehenden Grund 
und Boden angewandt. So entsteht aus dem ausschließlichen 
Vergbaurechte des Grundeigentümers die Bergbaufreiheit, das 
Recht des Bergbaubetriebes auf fremdem Grundbesitze. War es 
aber erst einmal geltendes Recht, daß der Bergbaubetrieb nicht 
dem Grundeigentümer als solchen, sondern dem mit der Vergbau— 
freiheit Beliehenen zustehe, so war der Uebergang zu der Idee der 
cgalität des Bergbaues eigentlich von selbst gegeben. Bereits 
anerkannt in der Constitutio de regalibus von 1158, kam das 
Vergregal unter dem Einflusse des longobardischen Lehnrechts seit 
Ende des 14. Jahrhunderts auch in Deutschland allgemein zur 
Geltung. Es geschah dies aber in einer Zeit, als die kaiserliche 
Gewalt bereits vollständig geschwächt, und ihre wesentlichen Re- 
— 
1) Vgl. Klostermann, Lehrbuch des preuß. Bergrechtes mit Be- 
üssichtigung der übrigen deutschen Bergrechte, Berlin 1871; Achenbach, 
des gemeine deutsche Bergrecht in Verbindung mit dem preuß. Bergrechte 
inter Berücksichtigung der Berggesetze Bayerns, Sachsens, Oesterreichs und 
Anderer deutscher Länder, Bonn 1871; Ad. Arndt, Theorie und Ge- 
Wichte des Bergregals und der Bergbaufreiheit, Halle 1879; Leuthold, 
en. Bergbehörden, Bergpolizei, Bergrecht, Vergschäden, Bergwerkseigentum, 
kbstollen, Finderrecht, Grubenfeld, Grubenschulden, Knappschaftskassen, 
Utung in v. Holtzendorffs Rechtslexikon Bd. 1, S. 277 ff., 706 ff., 832 ff., 
- S. 201 ff., 480 ff., 829 ff.; Klostermann, Art. Bergbau in 
chönbergs Handbuch der politischen Oekonomie Bd. 1, S. 769 ff.; Ztschr. 
ue Bergrecht von Brassert und Achenbach, Bonn 1860 ff.; Komm. 
187 Vergaeete von Wachler, Breslau 1865; Oppenhoff, Berlin 
Huyßen, 2. Aufl., Essen 1867; Klostermann-Fürst, 
Haulufl. bearb. von Thielmann, Berlin 1911; Arndt, 6. Aufl., 
" le 1909: Westhoff und Schlüter, 2. Aufl., Berlin 1907 mit 
achtrag 1909.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.