8213 Geschichtliche Entwicklung des Etats- und Rechnungswesens. 587
zember 190610) beruhtu). Für einen oder mehrere Direktions-
bezirke besteht ein Bezirkseisenbahnrat, für den ganzen Staat
neben dem Ministerium ein Landeseisenbahnrat zwecks Vertretung
der Interessen der beim Eisenbahnfrachtverkehr beteiligten Per-
sonen. Die Bezirkseisenbahnräte gehen aus der Wahl der wirt-
schaftlichen Interessenvertretungen verschiedenster Art, wie Handels-
ammern, kaufmännischen Korporationen, Landwirtschaftskammern
usw. hervor, welche auf je fünf Jahre eine entsprechende Anzahl
bon Mitgliedern und Stellvertretern wählen. Das Wahlrecht kann
auch außerpreußischen Verbänden Deutschlands beigelegt werden.
on den Mitgliedern des Landeseisenbahnrats, deren Zahl ur-
sprünglich 40 betrug, und die ebenfalls auf je fünf Jahre be-
stellt werden, berufen die Minister für Landwirtschaft, für Handel,
für Finanzen und für öffentliche Arbeiten 10, während die übrigen
30 nach einem durch die Verordnung vom 9. Dezember 1885
festgestellten Verteilungsplane von den Bezirkseisenbahnräten ge-
wählt werden. Dazu kommen seit 1906 zwei hessische Mitglieder,
zwei für die thüringischen Staaten, je einer für Braunschweig
und die Nachbarstaaten, für Hamburg und für Bremen. Die be-
rufenen Mitglieder dürfen nicht unmittelbare Staatsbeamte sein.
Den Vorsitzenden des Landeseisenbahnrats und dessen Stellvertreter
ernennt der König.
Kap. III. Das Budgetrecht und die Rechnungskontrolle").
8 213. Geschichtliche Eutwicklung des Etats- und
Rechnungswesens.
Eine ziemlich genaue Rechnungskontrolle ist schon dem stän-
dischen Patrimonialstaate eigen. Seit dem 16. Jahrhundert finden
—
10) GS. 1906, S. 412.
11) Vgl. dazu Vf. vom 18. Dezember 1894 — Eisenbahn V. Bl. 1895,
S. 98 —. und 31. Dezember 1894 — a. a. O. S. 1 —.
*) Die Literatur des Budgetrechts steht in engster Verbindung mit der
über die sog. formellen Gesetze. Es ist daher hier grundsätzlich auf die
diteraturangaben in Band 1, 877, zu verweisen, wozu noch die Mono-
braphie von Hänel, Das Gesetz im formellen und materiellen Sinne,
beipzig 1888, kommt. Vgl. außerdem Fricker, Die Natur der Steuer-
Srwilligung und des sog. Finanzgesetzes in der Ztschr. für die gesamte
taatswissenschaft Bd. 17 (1861), S. 636 ff.; v. Czoernig, Darstellung