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Osterreich aber ließ sich schon am 28. Nov. vernehmen; es
erhob in einer Note Protest gegen die Einberufung des sog.
Unionsparlamentes. Fürst Schwarzenberg erklärte, nicht bloß
der deutsche Bund, sondern auch die Bundesverfassung bestehe noch
zu Recht und dürfe nur unter Zustimmung sämtlicher Bundes-
glieder abgeändert werden. Gleichzeitig begannen in Böhmen
Truppenansammlungen, zum Einrücken in Sachsen bereit, als
Freunde oder Feinde, wie die Würfel nun fallen würden. Es
erschienen um die Zeit auch der General Leopold von Gerlach,
der vertraute Berater König Friedrich Wilhelms und keineswegs
ein Freund der Unionsbestrebungen, und von der anderen Seite
der bayrische Graf Bray in Dresden. Der Ungewißheit über
die von der sächsischen Regierung zu erwartetende Stellung wollte
in der Kammer Albert von Carlowitz durch den am 20. Dez.
1849 eingebrachten Antrag ein Ende machen: die Kammern wollten
die Regierung veranlassen, daß sie ihrem Vorbehalte vom 27. Mai
keine weitere Folge gebe, den Verwaltungsrat aufs neue beschicke
und die Wahlen zum Reichstag ungesäumt veranstalte. Die Ant-
wort der Regierung erfolgte indirekt in einer an die preußische
Regierung gerichteten Note, worin sie sich dem österreichischen
Proteste gegen die Ausschreibung der Wahlen zum Reichstage sowie
überhaupt gegen die Errichtung eines engeren Bundesstaates an-
schloß, da die beiden von ihr bei Eingehung des Bündnisses vom
26. Mai festgehaltenen Bedingungen, daß diese Verfassung Ge-
meingut der Nation, nicht eines Teiles derselben werde und unter
Aufrichtung des Bundesstaates nicht mit Verletzung der aus dem
Deutschen Bunde hervorgehenden vertragsmäßigen Rechte erfolge,
nicht in Erfüllung gegangen seien; sie erklärte jedoch sich damit
keiner der sonstigen am 26. Mai eingegangenen Verpflichtungen
entziehen zu wollen, was natürlich unter den augenublicklichen
Umständen nur eine nichtssagende Phrase sein konnte. Eine Denk-
schrift vom 28. Dez. aus Beusts Feder für den Landtag, die
diesem aber erst nach den Ferien im Januar zuging, brachte
die uns nun schon mehrfach geläufig gewordenen Gedanken der
Rechtfertigung gegen den Vorwurf, als habe sich Sachsen Preußen
gegenüber vertragsbrüchig und undankbar gezeigt. Neu dagegen