107
sterialsysteme mit Fachministerien über. In
Baden fand die moderne Verwaltung durch eine
Verordnung vom 5. Juli 1808 Eingang. An die
Stelle des Geheimratskollegiums traten damals
fünf Ministerialdepartements für Justiz, Aus-
wärtiges, Inneres, Finanzen und Kriegswesen.
Dazu kam ein Kabinettsrat für den persönlichen
Vortrag beim Großherzoge und ein Staatsrat zur
Vorbereitung von Gesetzen und wichtigeren Ver-
ordnungen. Die endgültige Organisation erfolgte
durch Verordnung vom 15. Juli 1817 (R.Bl.
Nr. XVIIl, S. 65) nebst verschiedenen Nachträgen.
Die oberste Verwaltung führen derzeit vier
Ministerien: 1. das des Großherzoglichen Hauses
und der auswärtigen Angelegenheiten, 2. das der
Justiz, des Kultus und des Unterrichts, 3. das
Ministerium des Innern und 4. das der Finanzen.
Die Zuständigkeit der einzelnen Ministerien er-
gibt sich im wesentlichen aus dem Namen.
Die einzelnen Ministerien sind bureaukratisch
organisiert. An der Spitze steht ein Minister oder
Präsident als allein verantwortlicher Chef. Der
Präsident des gesamten Staatsministeriums führt
regelmäßig den Titel Staatsminister — gleich-
gültig, welches Ministerium er verwaltet. Die
dem Chef des Ministeriums unterstellten vor-
tragenden Räte beraten zwar äußerlich mit ihm
in kollegialen Formen, allein im Endergebnisse
sind nur die Entschließungen des Chefs maß-
gebend. Es ergibt sich das mit Notwendigkeit
verfassungsrechtlich aus der Ministerverantwort-
lichkeit, da kein, Minister sich mit einem Kollegial-
beschlusse decken kann.
Die Chefs der einzelnen Ministerien schließen
sich zusammen zum Staatsministerium, in dem
sich die Einheit der obersten Verwaltung ver-
körpert.