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Treue, gestiftet von Markgraf Karl Wilhelm von
Baden-Durlach 17. Juni 1715; militärischer Karl
Friedrichsorden, gestiftet von Großherzog Karl
Friedrich 4. April 1807; Orden vom Zähringer
Löwen, gestiftet von Großherzog Karl 26. De-
zember 1812, dazu seit 29. Aprıl 1877 als
höhere Klasse Orden Bertholds des Ersten von
Zähringen, beide zusammen sechs Klassen, dazu
seit 29. April 1889 Verdienstkreuz vom Zähringer
Löwen; militärische Karl Friedrich-Verdienst-
Medaille, gleichzeitig mit dem Orden gestiftet;
Zivilverdienstmedaille, gestiftet von Großherzog
Karl Friedrich, nach den Statuten vom 10. Sep-
tember 1866 auch Rettungsmedaille in drei
Klassen; ferner verschiedene Felddienstmedaillen
und die militärische Dienstauszeichnung; endlich
die Großherzog Friedrich und Großherzogin Luise
Medaille, gestiftet 20. September 1906.
Die Verleihung von Orden steht nur dem
Großherzoge zu und zwar, da es sich dabei um
persönliche Gnadenakte handelt, ohne ministerielle
Gegenzeichnung. Die Verleihung von Orden an
badische ‘Staatsangehörige seitens anderer Mon-
archen bedarf der großherzoglichen Genehmigung.
6. Das Recht der Oberaufsicht. Es besteht
in dem Rechte des Monarchen, von allen öffent-
lichen Vorgängen innerhalb des Staates Kenntnis
zu nehmen. Die Behörden und öffentlichen Kor-
porationen haben die entsprechende Pflicht zur
Berichterstattung. Damit ist das Oberaufsichts-
recht erschöpft. Denn die Maßregeln der ver-
schiedensten Art, zu denen die bemerkten Mängel
Anlaß geben, fallen außerhalb des Oberaufsichts-
rechtes.