Full text: Das Legitimitätsprincip.

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geblieben, die Kenntniß von dem Mittel oder Mittler, d. h. 
von dem Wesen geoffenbart habe, welches die Universalursache 
mit der Universalität der Wirkungen oder mit der Welt ver— 
binde und das Verhältniß zwischen dem Schöpfer und dem 
Geschöpfe bilde. Durch die Kenntniß von der Gemeinschaft, 
in welcher Gott und die Menschen zueinander und diese unter 
sich stehen, sei das große Räthsel der Welt gelöst worden, 
und es blieb den Menschen ferner nichts zu offenbaren, der 
Gesellschaft keine Vorschrift mehr zu geben übrig außer dieser 
Lehre und ihren Gesetzen. 1) In ihnen müßten demnach auch 
die Urgesetze, die Fundamentalinstitutionen der Gesellschaft ent- 
halten sein. 2) 
An der Spitze der letztern stehe nach der jüdischen Lehre 
Gott als unmittelbares Oberhaupt, welches den Staat durch 
seine Gesetze constituire und die Nation durch seine Befehle 
regiere, während die Souveränetät des Menschen das Dogma 
der heidnischen Gesetzgebung gewesen sei. Die Christen seien 
dagegen wieder auf den politischen Glauben der Juden zurück- 
gegangen, und erst die Reformation habe ihn zerstört; sie habe 
die Lehre von der vertragsmäßigen Begründung des Staats 
und der Staatsgewalt und endlich die Behauptung, daß das 
Volk Souverän sei, wach gerufen und damit das Signal zu 
dem blutigen Trauerspiel gegeben, wovon die Französische Re- 
volution nur eine einzelne Katastrophe, wenn nicht die Ent- 
wickelung gewesen. Bis zu diesem Zeitpunkte aber sei der 
Glaube der Christen gewesen, daß die Gewalt von Gott komme, 
folglich immer zu verehren sei, wie gut oder nicht gut der 
Mensch auch sei, der sie handhabe, dem man sich unterwerfen 
1) Bonald, a. a. O., S. 5, 6. 
2) Ebendas., S. 45.
	        
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