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Stellvertreter des eigentlichen Souveräns, d. i. Gottes, be-
trachtete; denn der Revolution aus Gründen der Volkswohl-
fahrt ließ sich wol jederzeit mit einer Reihe von Gegengründen
antworten, die gleichfalls auf der Idee der Volkswohlfahrt
beruhten. Aber dem Umsturze der staatlichen Institutionen zu
Gunsten der absoluten Herrschaft eines gottbegnadigten Fürsten
ließ sich nichts als der frevelhafte, unchristliche Widerstand
gegen Gottes Gebot, aus welchem die legitime Obrigkeit ihr
Recht herleitete, entgegensetzen, und wenn sonst nur die wirk-
liche Auflehnung gegen die Befehle des Staatsoberhaupts als
Staatsverbrechen angesehen worden war, so mußte jetzt schon
das tadelnde Wort über die Regierung als schwere Sünde
gelten, als Verletzung göttlicher Satzungen, als Beweis, daß
dem liberalen Neuerer nicht blos die alte Staatsform, sondern
auch die Religion, die göttliche Weltordnung, alles Heilige
und Erhabene verächtlich sei. Daraus, daß de Meaistre selbst
in seinem Leben sich gegen die unsinnige Restauration seines
Landesherrn, des Königs beider Sardinien, erklärte und mehr
als einmal auch seinem Fürsten Opposition machte, konnte nur
folgen, daß dieser Mann zu ehrenwerth war, um consequent
zu sein, daß er in der Praxis verleugnete, was er in der
Theorie vertrat, daß er an seiner Lehre wie der Parteimann
an seinem Programm, nicht wie der Gläubige an seiner
Heilslehre festhielt.