Full text: Das Legitimitätsprincip.

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Stellvertreter des eigentlichen Souveräns, d. i. Gottes, be- 
trachtete; denn der Revolution aus Gründen der Volkswohl- 
fahrt ließ sich wol jederzeit mit einer Reihe von Gegengründen 
antworten, die gleichfalls auf der Idee der Volkswohlfahrt 
beruhten. Aber dem Umsturze der staatlichen Institutionen zu 
Gunsten der absoluten Herrschaft eines gottbegnadigten Fürsten 
ließ sich nichts als der frevelhafte, unchristliche Widerstand 
gegen Gottes Gebot, aus welchem die legitime Obrigkeit ihr 
Recht herleitete, entgegensetzen, und wenn sonst nur die wirk- 
liche Auflehnung gegen die Befehle des Staatsoberhaupts als 
Staatsverbrechen angesehen worden war, so mußte jetzt schon 
das tadelnde Wort über die Regierung als schwere Sünde 
gelten, als Verletzung göttlicher Satzungen, als Beweis, daß 
dem liberalen Neuerer nicht blos die alte Staatsform, sondern 
auch die Religion, die göttliche Weltordnung, alles Heilige 
und Erhabene verächtlich sei. Daraus, daß de Meaistre selbst 
in seinem Leben sich gegen die unsinnige Restauration seines 
Landesherrn, des Königs beider Sardinien, erklärte und mehr 
als einmal auch seinem Fürsten Opposition machte, konnte nur 
folgen, daß dieser Mann zu ehrenwerth war, um consequent 
zu sein, daß er in der Praxis verleugnete, was er in der 
Theorie vertrat, daß er an seiner Lehre wie der Parteimann 
an seinem Programm, nicht wie der Gläubige an seiner 
Heilslehre festhielt.
	        
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