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und endlich die göttliche Einsetzung der Fürsten einmal für die
Unabhängigkeit des fürstlichen Rechts auf die Herrschaft, dann
für die möglichst geringe Beschränkung der Ausübung dieser
Herrschaft nutzbar gemacht. Auch haben Haller's Lehren noch
lange Zeit Nachklang gefunden; eine Seite dexselben, gerade
das Patrimonialprincip, wenn auch in einem nicht ganz dem
Haller'schen gleichen Sinne, hat Maurenbrecher's berüchtigtes
Buch veranlaßt. Ueberhaupt darf behauptet werden, daß
Haller denjenigen, welche vordem für die europäische Herr-
schaft des Legitimitätsprincips eintraten und sich später in eine
unbedingt conservative Partei mit einer wesentlich nur auf die
Bewahrung des sogenannten monarchischen Princips gerichteten
Politik umwandelten, so lange Zeit als eine Art Orakel galt,
bis ihn ein geistreicherer Mensch und tieferer Gelehrter, Stahl,
vollständig verdrängte. Ist Haller doch selbst ein strenger
Anhänger des Legitimitätsprincips in der von Talleyrand an-
gegebenen Bedeutung; auch er will „der jakobinischen Schlange“
den Kopf zertreten 1) und gegen die Revolution kämpfen, die,
wenngleich in ihren Werkzeugen und großentheils auch in ihren
Resultaten vernichtet, bis in ihre Wurzel vertilgt werden
müsse, auf daß sie nicht neue Blätter hervortreibe 2); denn
„aus dem faulen Baum, aus der Wurzel der Lüge und Gott-
losigkeit“ könne nie etwas Gutes hervorgehen. ) Für die
rechtmäßigen Throne braucht Haller nicht mehr einzutreten,
wie es Talleyrand auf dem Wiener Congresse gethan; denn
sie sind wiederhergestellt; ihm ist daher die andere Aufgabe
geworden, die rechtmäßige Wissenschaft auf den Thron zu
4) Restauration der Staatswissenschaften, J, Vorrede, S. 31.
2) Ebendas., I, Vorrede, S. 3.
2) Ebendas., I, Vorrede, S. 55, 56.