Full text: Das Legitimitätsprincip.

176 
Vom Stahl'schen Legitimitätsprincip bleibt demnach nicht 
mehr übrig als von dem Legitimitätsprincip, wie es Malte- 
brun vertreten; die Legitimität ist nach beider Lehre schließlich 
nichts anderes als das durch die Geschichte verliehene, tra- 
ditionelle, aber rein factische Ansehen einer bestimmten staat- 
lichen Institution, insbesondere der Erbmonarchie, gleichviel ob 
die herrschende Dynastie den Thron ursprünglich durch eine 
rechtsgültige Erwerbart oder durch eine Gewaltthat erworben 
hat. Das Legitimitätsprincip wird sonach zwar durch die 
Revolution und eine darauffolgende Usurpation verletzt, aber 
diese Verletzung liegt weniger in dem Aufheben eines zweifel- 
losen dynastischen Rechts, als vielmehr in dem Bruche mit 
einem durch die Geschichte geheiligten Zustande des öffent- 
lichen Lebens. Die Legitimität verflüchtigt sich somit zu 
der nur durch den Ablauf verschiedener Generationen ver- 
liehenen Weihe eines bestimmten Herrscherhauses, welche den 
Nachweis eines vollgültigen Rechtstitels auf die Herrschaft 
überflüssig macht. 
An anderer Stelle haben wir Gelegenheit, uns über 
Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieses Inhalts des Legitimitäts= 
princips zu erklären. Hier hatten wir nur darauf aufmerksam 
zu machen, daß Stahl eine Eigenschaft, welche sich nach seiner 
eigenen Lehre nur als ein historisches Merkmal und als ein 
sittliches, nicht rechtliches Attribut der alten Dynastien heraus- 
stellt, zu einer von Gott den Erbmonarchen und nur diesen 
verliehenen übernatürlichen Eigenschaft zu erweitern strebt, 
darüber den juristischen Kern des Legitimitätsprincips, das 
Herrschaftsrecht der rechtmäßigen Dynastie gegenüber der Usur- 
pation, vergißt und so die Legitimität aus einer unwandelbaren 
rechtlichen Eigenschaft eines bestimmten fürstlichen Hauses zu 
einer stets wandelbaren, durch die vollendete Thatsache der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.