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Wesen entspreche. Sonach bestehe der innerste Sinn der po-
litischen Freiheit darin, daß das Volk nach seinen Rechten
regiert werde, d. i. in Anerkennung bestimmter Befugnisse und
einer bestimmten Sphäre der Unabhängigkeit für die Einzelnen
und für das Ganze und daß es auf der Grundlage seiner
eigenen Lebenswürdigung (Ethos) regiert werde, d. i. daß die
Gesetze und beziehentlich die obersten Principien der Regierung,
wie sie ursprünglich aus dieser hervorgingen, so auch in ihrer
Fortbildung mit ihr im Bande bleiben. Die höchste Steige-
rung dieser Freiheit sei aber die selbständige Vertretung aller
dieser Principien durch das Volk der Regierung gegenüber, so-
daß diese Vertretung bei Ausübung der Staatsgewalt noth-
wendig werde. 1) Das berufene Organ dieser Vertretung und
Mitwirkung sind die Reichsstände, welche als die Versamm-
lung der Auserlesenen aus allen Ständen die wahre und reine
Darstellung des Volks nach seinem ganzen Wesen, nach allen
seinen Rechten, Interessen und Vermögen, „die echten Zeugen
nationaler Lebenswürdigung“ sind.?)
Aus einer gleich richtigen, von der politischen Partei-
stellung Stahl's nur wenig beeinflußten Erkenntniß der Re-
präsentativverfassung gehen die weitern Aeußerungen hervor:
die Reichsstände seien eine Vertretung des Volks in dem Sinne,
daß sie die Rechte und Interessen desselben wahren, nicht aber
in dem Sinne, daß sie als Stellvertreter eine Macht übten,
die ursprünglich und eigentlich dem Volk selbst zu üben zu-
käme. Deshalb sei die Volksvertretung nicht eine Folge des
Gedankens der Volkssouveränetät, sondern ihm gerade ent-
gegengesetzt, indem sie das Volk als den gehorchenden Theil
1) Stahl, a. a. O., S. 317.
2) Ebendas., S. 318.
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