Full text: Das Legitimitätsprincip.

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Verpflichtung hierzu aus dem Pariser Frieden: dieser habe 
keineswegs bestimmt, daß alle Staaten und Völker in Eine 
Masse zusammengeworfen werden sollten, um dann nach be- 
stimmten, von politischen Arithmetikern berechneten Proportionen 
wieder vertheilt zu werden. 1) 
Zwar sagte sich auch Talleyrand nicht vollständig von der 
überlieferten und von allen Gesandten des Wiener Congresses 
um die Wette geltend gemachten Lehre des europäischen Gleich- 
gewichts los; aber er stand. nicht an, das Verlangen derjenigen, 
welche ein europäisches Gleichgewicht durch eine ohne Rücksicht 
auf bestehende Rechte ausgeführte Vertheilung der Länder 
Europas herzustellen gedachten, als revolutionär und deshalb 
verwerflich zu bezeichnen. Nur für die Vertheilung der wirk- 
lich herrenlosen Länder sollte nach ihm das Princip des Gleich- 
gewichts der Gewalten maßgebend sein. 2) 
Talleyrand ging sogar noch weiter: er begnügte sich nicht 
mit der Forderung, daß die Wiedererrichtung der gestörten 
europäischen Ordnung nur unter strengster Wahrung der frühern 
Rechte erfolgen solle; er verlangte, daß der Wiener Congreß 
ausdrücklich die Restauration der durch die Revolution und 
ihren Erben verletzten und außer Geltung gesetzten Rechte als 
das leitende Princip seiner ganzen Thätigkeit anerkenne ?) und 
so die Möglichkeit einer planmäßigen Vernichtung aller staat- 
lichen und dynastischen Neubildungen seit dem Ausbruch der 
(Klüber, a. a. O., VII, 49): „II lui (à la France) restait à desirer 
que loeuvre de la restitution s'accomplit pour toute IEurope 
comme pour elle, que partout et pour jamais Pesprit de revolution 
Cessät, que tout droit legitime füt rendu sacré.“ 
1) Ebendas., S. 50. 
2) Ebendas., S. 50. 
5!) Ebendas., S. 49, 50.
	        
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