Full text: Das Legitimitätsprincip.

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alljährlich wiederkehrenden Bewilligung des stehenden Heeres 
und der Kriegsartikel von seiten des Parlaments eine Ver- 
letzung des monarchischen Princips zu sehen. Infolge dieser 
jährlichen Neubegründung der Armee durch die Mutiny-Act 
läuft in der That, wie Stahl sich ausdrückt, in England das 
Gesetz der Subordination, ohne das keine Armee bestehen kann 
und das anderwärts als ein immer vorhandenes gilt, jährlich 
ab, und wenn es nicht vom Parlament wieder bewilligt wird, 
so gibt es keine Armee mehr; denn die Soldaten sind damit 
aller militärischen Pflichten entbunden. 1) Doch möge man 
bei einer Beurtheilung der Frage, ob die jährliche Erneuerung 
der Mutiny-Act ein Widerspruch gegen die Monarchie sei, zu- 
nächst nicht vergessen, daß die Landesvertheidigung durch ein 
stehendes Heer zwar eine äußerst wichtige, ja in vielen Län- 
dern nothwendigerweise die wichtigste Angelegenheit des Staats 
ist, aber sich dennoch von allen andern den Schutz und die 
Wohlfahrt des Landes betreffenden Angelegenheiten nicht im 
geringsten specifisch unterscheidet. Eine Unterordnung der 
Armee unter die Legislative in vollkommen gleicher Weise, 
wie dies hinsichtlich aller übrigen Staatseinrichtungen der Fall 
ist, ist deshalb vollständig im Einklange, nicht aber im Wider- 
spruche mit dem Wesen derselben in einem constitutionell re- 
1) Stahl, a. a. O., S. 377. Vgl. auch Blackstone, Commentaries, 
I, 414: It has been annually judged necessary by our legislature, 
for the safety of the kingdom, the defence of the possessions of 
the crown of Great Britain and the preservation of the balance 
#of power in Europe, to maintain even in time of peace a standing 
body of troops, under the command of the crown; who are 
however ipso facto disbanded at the expiration of every Fear, 
unless continued by parliament. Stephen, New Commentaries on 
the Laws of England, 2. Ausg., II, 559.
	        
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