XI.
Das Tegitimitätsprincip und die Afurpation.
Als Stahl sein Legitimitätsprincip construirte, hatte er
die Orleans die rechtmäßige bourbonische Dynastie stürzen,
hatte er unter der Billigung der europäischen Mächte einen
Koburger den durch die Revolution geschaffenen belgischen
Königsthron besteigen, hatte er in Griechenland ein seiner an-
geblich legitimen Obrigkeit gewaltthätig entfremdetes König-
reich entstehen gesehen. Schließlich stürzten in noch nicht da-
gewesener Hast die verschiedenen Throne Italiens zusammen,
und ein illegitimer Fürst bestieg den zweifellos illegitimen
Königsthron des neugeschaffenen Reichs.
So hätten sich die Anhänger des Legitimitätsprincips
mehr als einmal die Frage vorzulegen gehabt, woher es
komme, daß trotz der augenfälligsten Verletzung bestehender
Thronfolgerechte, trotz des Umsturzes alter, völkerrechtlich an-
erkannter Staaten beinahe überall der Usurpator mit der vollen
Wirksamkeit des legitimen Monarchen regiert; woher es zu
erklären sei, daß illegitime Souveräne in keiner andern Weise
wie die legitimen Gehorsam von ihren Unterthanen nicht blos
fordern, sondern auch empfangen, in ihren Befehlen und An-
ordnungen, ja sogar in ihrer persönlichen Existenz durch das