Full text: Das Legitimitätsprincip.

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Theil ihrem Alter verdanken, deshalb hört die durch die Zeit 
verliehene Legitimität doch nicht auf, etwas rein Thatsächliches 
zu sein. Es wird bei dieser Auffassung des Legitimitätsbegriffs 
den legitimen Dynastien dasselbe Maß von Ehrwürdigkeit ver- 
liehen, welches die Zeit dem Alter überhaupt verleiht und 
welchem die Menschen sich bisher überall gern unterworfen 
haben. Aber diese Theorie darf nie vergessen, daß sie sich 
selbst das Recht eines Widerstandes gegen illegitime Neuerungen, 
welche zu fertigen Thatsachen geworden sind, nimmt, weil die 
Legitimität, die dem neuen Staate oder Throne anfänglich 
fehlt, ihm unfehlbar im Laufe der Jahre zutheil wird, wie 
jedes neue Gebäude von einem höhern Stil, nachdem es län- 
gere Zeit hindurch bestanden und fest in die Erinnerung der 
Bewohner und derer, die es täglich sehen, hineingewachsen, 
von der Zeit das Gepräge und von den Menschen die Weihe 
des Alters erhält, die Keime künftiger Ehrwürdigkeit somit 
schon in dem ersten Bausteine birgt, welcher in die Erde ver- 
senkt wird. 
Auch durfte sowol Stahl's wie Malte-Brun's Ausfüh- 
rungen gegenüber nicht vergessen werden, daß wir uns mit 
einer Berufung auf Gottes Willen nicht helfen können, wenn 
es sich darum handelt, die Umwandlung eines nach dem gel- 
tenden menschlichen Rechte zweifellosen Unrechts in ein nach 
dem geltenden menschlichen Rechte ebenso zweifelloses Recht 
nachzuweisen. Vielmehr bedürfen wir hierzu der Berufung 
auf ein in der staatlichen Rechtsordnung selbst liegendes recht- 
liches Institut, sofern der Legitimität und Illegitimität über- 
haupt die Eigenschaft juristischer Begriffe gewahrt werden soll. 
Ein solches Institut haben denn auch andere, welche die 
Legitimität nicht mit der Gottheit in Verbindung bringen, 
sondern einfach als identisch mit Rechtmäßigkeit der Erwerbung
	        
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