Full text: Das Legitimitätsprincip.

248 
liche, grundlose Abstraction“ sein, wollte man aus der nur 
auf einem so eng begrenzten Gebiete gültigen Ersitzung den 
allgemeinen Satz ableiten, daß überhaupt durch eine während 
eines gewissen Zeitraums fortgesetzte Ausübung jedes Recht 
erworben werden könne. 1) Der Zweck der Usucapion, die 
sichere, unzweifelhafte Feststellung der vorhandenen Rechtsver- 
hältnisse 2), ist überhaupt nicht identisch mit der Absicht, dem 
nichtberechtigten Besitzer ein Recht zu geben, das dem Berech- 
tigten erst genommen werden muß. Die Usucapion will viel- 
mehr die Rechtsordnung einmal dadurch sicherstellen, daß sie 
den zufällig fehlenden Beweis der Eigenthumsübertragung er- 
setzt, also den Eigenthümer nur gegen andere, unberechtigte 
Ansprüche sichert; dann aber dadurch, daß sie dem wirklich 
Berechtigten zumuthet, seine Ansprüche im Interesse der all- 
gemeinen Rechtssicherheit innerhalb einer bestimmten Frist 
geltend zu machen. ) Die Erwerbung des Eigenthums ist 
daher keineswegs immer die Wirkung der vollendeten Er- 
sitzung 4), niemals aber der eigentliche Zweck des ganzen Ver- 
jährungsinstituts, vielmehr nur ein Mittel zur Erreichung 
seines Hauptzweckes, d. i. der Sicherung der Rechtsverhält- 
nisse. 5) 
Dieses Bedürfniß hat aber wiederum das Rechtsleben 
nicht allen Rechtsverhältnissen gegenüber empfunden, und auf 
sie ist deshalb der Satz von einer Rechtserwerbung durch fort- 
1) Savigny, a. a. O., S. 299. 
2) Ebendas., S. 305. 
2) Ebendas., S. 306. 
"!) Windscheid, Lehrbuch des Pandektenrechts, 2. Anfl. I, 270, 271. 
6) Vgl. I. 1. D. de usurpationibus (41, 3): Bono publico usucapio 
introducta est, ne scilicet quarandam rerum din et fere semper 
incerta dominia essent, quum sufficeret dominis ad inquirendas 
res suas statuti temporis spatium.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.