Full text: Das Legitimitätsprincip.

279 
als solcher nur den legitimen Staatsherrscher gestürzt, d. h. ihm 
nur die Souveränetät und alle zur Handhabung und Reprä- 
sentation derselben nothwendigen Mittel genommen, nicht aber 
in seine private Rechtssphäre als Räuber eingegriffen hat. 1) 
Aber auch bei der Zahlung eines Aequivalents für das 
verlorene Recht ist ein stillschweigentder oder ausdrücklicher 
Verzicht zunächst nur auf seiten des depossedirten Herrschers, 
nicht auch bei seiner ganzen Familie anzunehmen. Die Be- 
hauptung, daß ein solcher vorliege, würde stets eines besondern 
Beweises bedürfen, welcher sich entweder auf die Thatsache, 
daß die ganze Dynastie der Annahme dieses Aequivalents 
ausdrücklich oder durch concludente Handlungen beigestimmt 
hat, oder darauf zu erstrecken hat, daß die nach dem Wegfalle 
des depossedirten legitimen Herrschers successionsberechtigten 
Agnaten die als Aegquivalent gezahlte Geldsumme zu ihrem 
eigenen Vortheile verwandten, also mit der Verwendung der 
gewährten Entschädigung auch die Verpflichtung anerkennen muß- 
ten, gegen deren Uebernahme sie dem Empfänger gewährt war. 
Demnach läßt sich auch von einer Legitimirung des ille- 
gitimen Herrschers durch stillschweigenden Verzicht der ent- 
thronten Dynastie nur in sehr wenigen Fällen reden, und 
ebenso wenig läßt sich eine Legitimirung der Usurpation durch 
Aussterben der legitimen Dynastie ohne weiteres annehmen, 
obgleich dies von vielen behauptet wird. ) Eine derartige 
Wirkung kann vielmehr nur dann eintreten, wenn das illegi- 
time Herrscherhaus nach dem Aussterben des legitimen das 
nächstberechtigte zur Erwerbung des Thronbesitzes ist, wie dies 
1) Vxgl. H. Schulze, a. a. O., S. 394. 
2) Heffter, a. a. O., S. 97. Held, Legitimität, S. 44. Zöpfl, 
a. a. O., I, 563.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.