Full text: Das Legitimitätsprincip.

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nissen gegenüber unabänderlich geworden. Die ausnahms- 
lose, ununterbrochene Herrschaft des Legitimitätsprincips hätte 
den europäischen Völkern die Fortentwickelung geraubt: das 
Recht wäre nicht gesichert worden, es wäre für alle Zei- 
ten erstarrt. Aus der völkerrechtlichen Garantie der bestehen- 
den Throne und Staaten wäre die Tyrannei eines bestimmten 
Princips entstanden, welches dem Bedürfnisse nach Verände- 
rung des legitimen Zustandes keinen rechtmäßigen Weg offen 
gelassen haben würde. Bisher war eine zwar gewaltsame, 
aber nach der Lehre des Völkerrechts nicht widerrechtliche und 
überdies häufig unbedingt nothwendige Beseitigung geschichtlich 
überkommener staatlicher und dynastischer Rechte, der Krieg 
und die Eroberung, möglich gewesen, und solange die euro- 
päischen Staaten sich nicht zu einer festen, rechtlich geord- 
neten, durch Gesetze und Richter beherrschten Staaten- 
gesellschaft zusammenschließen, wird Krieg und Eroberung 
auch stets nothwendig sein als das einzige oder doch äußerste 
Mittel, welches das Völkerrecht gibt, um unhaltbare und 
unerträgliche Zustände dauernd zu corrigiren. Die garan- 
tirte Herrschaft des Legitimitätsprincips hätte aber nicht 
blos allen europäischen Mächten die Hände gebunden, sie 
unbedingt, rücksichtslos, für alle Zeiten zur Aufrechthaltung 
der legitimen Staaten und Throne verpflichtet und somit der 
siegreichen Gewalt jede Recht erzeugende Kraft genommen, 
sondern auch jedes Organ unmöglich gemacht, welches dy- 
nastische und staatliche Rechte dann, wenn sie mit den zweifel- 
losen Bedürfnissen der europäischen Culturvölker in unlös- 
barem Widerspruche sich befanden, hätte beseitigen und durch 
eine bessere Einrichtung ersetzen können. 
So fehlte der von Talleyrand geforderten legitimen Rechts- 
ordnung Europas von Anfang an der Factor, welcher über-
	        
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