Full text: Das Legitimitätsprincip.

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sein mochten, wenigstens ein sittlicher Gedanke, die Unzer- 
störbarkeit des Rechts, zu Grunde gelegen, wenn dasselbe 
wirklich, wie Talleyrand forderte und wie später die ganze 
conservative Politik auf mehrere Jahrzehnte hinaus nicht müde 
wurde zu behaupten, in der zu Wien vereinbarten Neugestal- 
tung Europas unbedingt zur Geltung gekommen wäre. Die 
Behauptung von der Herrschaft des Legitimitätsprincips in 
den Wiener Verträgen und die daraus gefolgerte Nothwen- 
digkeit unverbrüchlicher Aufrechthaltung derselben mußte aber 
zur groben Unwahrheit, zur willkürlichen, nicht durch das Recht 
gebotenen Tyrannei werden, wenn diejenigen Voraussetzungen 
fehlten, von deren vollständigem Vorhandensein es über- 
haupt abhing, ob die legitimen Fürsten von Europa wirklich 
diesen Namen verdienten. 
Talleyrand hatte behauptet, die Neuordnung Europas 
durch den Wiener Congreß werde der unbeschränkte Triumph 
des Legitimitätsprincips für den Fall sein, daß Sachsen ge- 
rettet und Neapel seinem rechtmäßigen Fürsten zurückgegeben 
werde. War dem aber auch wirklich so? 
Ganz abgesehen von der keineswegs geringen Zahl von 
Rechtsverletzungen, denen fast jede der von Talletrand und 
dem Wiener Congresse für legitim ausgegebenen alten Dynastien 
ihre Herrschaft entweder über ihr ganzes Staatsgebiet oder 
doch einzelne Theile desselben verdankte; ganz abgesehen von 
den vielfachen gewaltsamen Unterbrechungen der rechtmäßigen 
Thronfolge durch Beseitigung der nächstberechtigten Successo= 
ren; ganz abgesehen von den außerordentlich zahlreichen Ver- 
fassungsverletzungen, durch welche die monarchische Gewalt der 
meisten legitimen Fürsten in ihrem damaligen Umfange erst her- 
gestellt worden war; ganz abgesehen von allen diesen 
Rechtsbrüchen, welche entweder ganze Staaten oder
	        
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