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die Revolution fortzusetzen bestimmt waren, welche zu be-
endigen der Wiener Congreß für seine erste Aufgabe erklärt
hatte.
Aber nicht blos in den neuen Provinzen, welche die
Diplomaten zu Wien unbekümmert um die Geschichte und das
in den verschiedensten Proclamationen, in Kalisch 1) und Chau-
mont sogar vertragsmäßig zugestandene Recht der Nationen
auf ihre Unabhängigkeit alten, in einem bestimmten Staat
legitimen Fürstengeschlechtern zuwiesen, ohne daran zu denken,
daß auch diesen dadurch die Legitimität ihrer monarchischen
Gewalt wenigstens theilweise genommen werde, — auch in
den Ländern, welche durch den Wiener Congreß ihre alten
Dynastien wiedererhalten und mit ehrlicher Freude empfangen
hatten, wurde durch eine unsinnige Restauration ein gefähr-
liches Misvergnügen erzeugt, das durch den hartnäckigen Wider-
stand der Regierungen gegen jede Neuerung zu offener Revo-
lution oder heimlicher Verschwörung gegen die leitenden Per-
sönlichkeiten, gegen die ganze Staatsform, ja gegen die Existenz
des Staats selbst gesteigert werden konnte.
Dann begann nach der Beendigung der Napoleonischen
Kriege ein erneuerter Ausschwung des Constitutionalis-
mus. In allen Culturländern Europas kehrten die Völker zu
der Forderung zurück, mit welcher die Französische Revolution
begonnen hatte. Die Regierungsweise Napoleon's und der
von ihm eingesetzten oder doch abhängigen Fürsten hatte ebenso
wie die nicht minder tyrannische Herrschaft der restaurirten
Souveräne bewiesen, daß weder der aufgeklärte Despotismus
moderner Usurpatoren, noch der patriarchalische, lediglich durch
eine selbstauferlegte Rücksichtnahme auf feudale und klerikale
1) Häusser, Deutsche Geschichte, 3. Aufl., IV, 53.