Full text: Das Legitimitätsprincip.

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die Revolution fortzusetzen bestimmt waren, welche zu be- 
endigen der Wiener Congreß für seine erste Aufgabe erklärt 
hatte. 
Aber nicht blos in den neuen Provinzen, welche die 
Diplomaten zu Wien unbekümmert um die Geschichte und das 
in den verschiedensten Proclamationen, in Kalisch 1) und Chau- 
mont sogar vertragsmäßig zugestandene Recht der Nationen 
auf ihre Unabhängigkeit alten, in einem bestimmten Staat 
legitimen Fürstengeschlechtern zuwiesen, ohne daran zu denken, 
daß auch diesen dadurch die Legitimität ihrer monarchischen 
Gewalt wenigstens theilweise genommen werde, — auch in 
den Ländern, welche durch den Wiener Congreß ihre alten 
Dynastien wiedererhalten und mit ehrlicher Freude empfangen 
hatten, wurde durch eine unsinnige Restauration ein gefähr- 
liches Misvergnügen erzeugt, das durch den hartnäckigen Wider- 
stand der Regierungen gegen jede Neuerung zu offener Revo- 
lution oder heimlicher Verschwörung gegen die leitenden Per- 
sönlichkeiten, gegen die ganze Staatsform, ja gegen die Existenz 
des Staats selbst gesteigert werden konnte. 
Dann begann nach der Beendigung der Napoleonischen 
Kriege ein erneuerter Ausschwung des Constitutionalis- 
mus. In allen Culturländern Europas kehrten die Völker zu 
der Forderung zurück, mit welcher die Französische Revolution 
begonnen hatte. Die Regierungsweise Napoleon's und der 
von ihm eingesetzten oder doch abhängigen Fürsten hatte ebenso 
wie die nicht minder tyrannische Herrschaft der restaurirten 
Souveräne bewiesen, daß weder der aufgeklärte Despotismus 
moderner Usurpatoren, noch der patriarchalische, lediglich durch 
eine selbstauferlegte Rücksichtnahme auf feudale und klerikale 
1) Häusser, Deutsche Geschichte, 3. Aufl., IV, 53.
	        
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