Full text: Der Belagerungszustand

Richter entzogen werden darf — ein Gedanke, der auch dem 
preusß. Gesetz v. 4. 6. 1851 zugrunde liegt. 
Mit diesen zunächst allgemein gehaltenen Andeutungen 
ist die Abgrenzung des gesetzmäßigen Ausnahmezustands 
zum gesetzmäßigen Normalzustand klar gegeben, doch 
könnte es scheinen, als ob die Grenze zum gesetzwidrigen 
Ausnahmezustand eine flüssige wäre. Es muß darum hervor- 
gehoben werden, daß jede Abweichung vom gesetzmäßigen 
Normalzustand nur in dem Umfange zulässig ist, als sie durch 
(gesetz vorgesehen ist. Die Schranken sind erweitert, nicht 
hinweggeräumt. So hat beispielsweise kein Ausnahmegesetz 
die Beseitigung der Immunität der Abgeordneten zugelassen,!) 
oder die Möglichkeit eröffnet, das Wahlrecht der Staatsbürger 
zur Volksvertretung oder diese selbst zu suspendieren. 
    
8 4. 
Aufgabe der vorliegenden Untersuchung. 
  
Der gesetzmäßige Ausnahmezustand hat in die Ver- 
fassungen mehrerer Gliedstaaten des Deutschen Reiches Ein- 
gang gefunden. Vereinzelt sind ihm auch im Anschluß an 
die Revolutionszeit der vierziger Jahre des vorigen Jahr- 
hunderts Sondergesetze gewidmet worden. Auch die Ver- 
fassung des Norddeutschen Bundes und ihr nachfolgend die 
Reichsverfassung haben ihn in sich aufgenommen. 
Wie auf manchen andern Rechtsgebieten, so hat auch 
hier das Nebeneinander von Reichsrecht und Landesrecht 
staatsrechtliche Zweifelsfragen ausgelöst. 
  
  
  
ıGmelina. 0. 8. 202, 
Bücher. 2
	        
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