Zeit
151
323
325
341
347
361
695
696
698
699
Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag
auf Schließung eines Vertrags er-
lischt, bestimmt sich nach dem aus
dem Antrag oder den Umständen zu
entnehmenden Willen des Antragenden.
152.
s. Kauf 472, 473.
s. Frist — Vertrag.2
Versprechen einer Vertragsstrafe für
den Fall, daß der Schuldner seine
Verbindlichkeit nicht zu der bestimmten
Z. erfüllt s. Vertrag — Vertrag.
Eine Geldsumme ist im Falle des
Rücktritts von einem Vertrage von
der Z. des Empfanges an zu ver-
zinsen. 327.
s. Frist — Vertrag.
Verwahrung.
Der Hinterleger kann die hinterlegte
Sache jederzeit zurückfordern, auch
wenn für die Aufbewahrung eine Z.
bestimmt ist.
Der Verwahrer kann, wenn eine Z.
für die Aufbewahrung nicht bestimmt
ist, jederzeit die Rücknahme der hinter-
legten Sache verlangen. Ist eine Z.
bestimmt, so kann er die vorzeitige
Rücknahme nur verlangen, wenn ein
wichtiger Grund vorliegt.
Verwendet der Verwahrer hinterlegtes
Geld für sich, so ist er verpflichtet,
es von der Z. der Verwendung an
zu verzinsen.
Der Hinterleger hat die vereinbarte
Vergütung bei der Beendigung der
Aufbewahrung zu entrichten. Ist die
Vergütung nach Zeitabschnitten be-
messen, so ist sie nach dem Ablaufe
der einzelnen Zeitabschnitte zu ent-
richten.
Endigt die Aufbewahrung vor dem
Ablaufe der für sie bestimmten Z.,
so kann der Verwahrer einen seinen
bisherigen Leistungen entsprechenden
Teil der Vergütung verlangen, sofern
550
8
700
1591
Zeit
nicht aus der Vereinbarung über die
Vergütung sich ein anderes ergiebt.
Werden vertretbare Sachen in der
Art hinterlegt, daß das Eigentum
auf den Verwahrer übergehen und
dieser verpflichtet sein soll, Sachen
von gleicher Art, Güte und Menge
zurück zu gewähren, so finden die
Vorschriften über das Darlehen An-
wendung. Gestattet der Hinterleger
dem Verwahrer, hinterlegte vertretbare
Sachen zu verbrauchen, so finden die
Vorschriften über das Darlehen von
dem Zeitpunkt an Anwendung, in
welchem der Verwahrer sich die Sachen
aneignet. In beiden Fällen bestimmen
sich jedoch Z. und Ort der Rückgabe
im Zweifel nach den Vorschriften über
den Verwahrungsvertrag.
Bei der Hinterlegung von Wert-
papieren ist eine Vereinbarung der im.
Abs. 1 bezeichneten Art nur giltig,
wenn sie ausdrücklich getroffen wird.
Verwandtschaft.
s. Ehe — Verwandtschaft.
1592—1594 s. Frist — Verwandtschaft.
1599
1612
1613
s. Frist — Verjährung 206.
Haben Eltlern einem unverheirateten
Kinde Unterhalt zu gewähren, so
können sie bestimmen, in welcher Art
und für welche Z. im voraus der
Unterhalt gewährt werden soll. Aus
besonderen Gründen kann das Vor-
mundschaftsgericht auf Antrag des
Kindes die Bestimmung der Eltern
ändern.
Im übrigen finden die Vorschriften
des § 760 Anwendung. 1703.
Für die Vergangenheit kann der Be-
rechtigte Erfüllung oder Schadens-
ersatz wegen Nichterfüllung nur von
der Z. an fordern, zu welcher der
Verpflichtete in Verzug gekommen
oder der Unterhaltsanspruch rechts-
hängig geworden ist.