242 Die Römer.
und der Tag des Treffens an der Allia war in ihrem Kalender ein
Unglückstag (dies nefastus), an welchem im Krieg und im Frieden
nichts unternommen werden durfte.
Die Stadt selbst wurde in Eile wieder aufgebaut, ohne Rücksicht
auf die Richtung der Kloaken und sah viel ärmlicher aus als vorher.
Doch die Römer ermannten sich bald wieder und unter der Anführung
des Kamillus schlugen sie mehrere Schaaren streifender Gallier, die in
die Nähe der Stadt kamen.
Die Plebrjer werden römische Vollbürger.
Ausbau der römtsche) Verfassung. Leges Liciniae (377).
Kaum war der Gallierschrecken vorüber, so betraten die Tribunen
den Weg ihrer Vergänger abermals und klopften an die Pforte, welche
die Plebeser von den Staatsämtern ausschloß. Im Jahr 377 stellten
die Tribunen L. Sertius und K. Licinius Stolo den Antrag, daß die
Mebejer Konsuln werden könnten und daß nie mehr Militärtribunen
gewählt werden sollten. Die Patricier setzten dagegen alles mögliche in
Bewegung; sie ernannten den Kamillus zum Diktator, allein die Tri-
bunen blieben fest und die Plebs nicht weniger; nach 10jährigem Wider-
stande räumten die Patricier die Schranke vor dem Konsulate weg und
L. Sertius wurde der erste plebejüsche Konsul.
Die Cenfur (443).
Mit dem Konsulate war für die Plebejer die Hauptschlacht gewon-
nen, obwohl sich die Patricier auf dem Rückzuge noch wacker schlugen
und jede Posstion vertheidigten. Schon bei der Einführung der Militär-
tribunen (443) hatten die Patricier für sich ein neues Amt gestiftet;
lange war nämlich kein Census der Bürgerschaft mehr vorgenommen
worden, weil die Konsuln immer im Felde standen; daraus leitete nun
der Senat die Nothwendigkeit ab, ein eigenes Amt zu schaffen, die
Censur. Der Censor nahm das Verzeichniß der römischen Bürger auf,
tbeilte sie nach dem Vermögen in die Klassen ein, verwaltete das Staats-
vermögen als Schagmeister, hatte die Oberaufsicht über Gefängnisst und
Archive und war endlich Sittenrichter, als welcher er einen Senator
und Ritter entsetzen und einen Bürger aus seiner Klasse streichen und
zu den capite censi versetzen konnte; ebenso übte der Censor die Be-
fugniß, den Senat aus den zur Aufnahme in denselben berechtigten
Bürgern zu ergänzen (lectio senatus). Schon 350 erwarben die Ple-
befser das Anrecht auf die Censur, und als zwei Censoren eingeführt
wurden, verordnete 339 ein Gesetz, daß einer der Censoren Plebejer sein
müsse.