Full text: Die Weltgeschichte. Erster Theil. Das Alterthum. (1)

246 Die Römer. 
Plebesers, trat in das Heer ein und lernte mit der Waffenführung zu- 
gleich Disciplin und Subordination, welche mit unerbittlicher Strenge 
gehandhabt wurden, und erst, wenn er bereits zwölf Jahre seiner Bür- 
gerpflicht als Militär genügt hatte, durfte er daran denken, sich um das 
erste höhere Staatsamt, die Quästur, zu bewerben; von den Staats- 
ämtern aber ging der regelmäßige Weg in den Senat. Jeder Senator 
war demnach in gewisser Weise von den Bürgern ernannt, insofern er 
seine Anwartschaft auf eine Senatorenstelle durch die Begleitung eines 
öffentlichen Amtes erhielt, welches ihm das Vertrauen seiner Mitbürger 
verliehen hatte. Ein Senator war seinem Alter nach über die Zeiten 
jugendlicher Leidenschaft hinweggeschritten, zudem ein Mann von Er- 
fabrung, der die Staatsgeschäfte nicht etwa nur aus Büchern oder von 
der Schule her kannte, sondern durch seine Amtsführungen mit ihnen ver- 
traut war. Daher fand in dem Senate, dieser Versammlung von Kriegs- 
und Staatsmännern, die glänzendste Theorie kein Gehör, so wenig als 
durch ihn je ein Feldzug beschlossen worden wäre, welcher dem atbeni- 
schen gegen Sicilien glich. Diese Männer konnten zu einer Aenderung 
der Staatsgesetze nur vermocht werden, wenn die Nothwendigkeit unab- 
weisbar schien; sie schufen nichts Neues, das nicht zum Alten paßte, 
und unternahmen nichts, dessen Ausführung nicht durch die Kräfte des 
Staates gesichert oder durch die Noth geboten war. Durch den Senat 
hatten die Patricier, welche jedenfalls den Hauptbestandtheil desselben 
auch nach 377 v. Chr. bildeten, ibren redlichen Antheil an dem Ver- 
dienste, daß Rom die erste Stadt der Welt wurde, und jedenfalls über- 
traf der Plebeser den Patricier niemals an Aufopferung von Gut und 
Blut, wenn es die Ehre und die Wohlfahrt der Stadt galt. Der Würde 
und der Staatsweisheit des Senates verdankte es die römische Republik 
ebenso sehr als der religiösen Ehrenfestigkeit der Plebejer, daß nach der 
lex Hortensia, welche den ganzen Staat in die Gewalt der Tribus 
gab, nicht alsbald das Unwesen ausbrach, welches in der athenischen 
Demokratie nur Perikles zu bändigen im Stande war; Rom zeigt sich in 
dieser Zeit wirklich als eine respublica, ubi plus valent boni mores, 
duam bonae leges (wo die gute Sitte mehr thut, als das gute Gesetz). 
Achtes Kapitel. 
Der Streit um den Staatsacher (Semeinland). 
Die Schuldgesetze. 
Mit demselben Antrage, durch welchen die Tribunen L. Sertius 
und Licinius Stolo das Militärtribunat beseitigten, das Konsulat einführ-
	        
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