268 Die Römer.
Pp#ghus auf Siteilien (278—276).
Da war ihm ein Ruf der sicilischen Griechen willkommen, welche
von den Karthagern bedrängt wurden. Letztere schloßen deßwegen mit
den Römern ein engeres Bündniß gegen den Pyrrhus, der nach Si-
cilien übersetzte und. die Karthager aus einer Stadt nach der andern
vertrieb, bis sie nichts mehr als Lilpbäum inne hatten. Hier jedoch
scheiterte sein Glück und er gerieth durch sein despotisches Verfahren
gegen die sicilischen Griechen in Verlegenheiten, aus denen er sich endlich
nur dadurch zu befreien wußte, daß er nach noch einjährigem Aufenthalte in
Sicilien zu den Tarentinern und seinen andern italischen Bundesgenossen
zurückkehrte; unterwegs aber wurden seine Schiffe von der karthagischen
Flotte geschlagen, wodurch er einen Theil seiner in Sicilien erbeuteten
Schäße verlor.
In Italien traf er die Lage der Dinge ziemlich verändert an. Die
Römer hatten die Samniter, Lukaner und Bruttier in die Enge ge-
trieben, Lokri war zu ihnen abgefallen, und Pyrrhus selbst hatte zwar
wohl noch ein gleich starkes Heer wie bei seinem ersten Auftreten, allein
es bestand meistens aus italischen Söldnern, denn die meisten seiner alten
Soldaten lagen in Italien und Sicilien begraben. Im Jahre 275
maßen sich die Römer unter M. Kurius zum drittenmale in einer Haupt-
schlacht mit dem Könige bei Beneventum und schlugen ihn vollständig.
Er verlangte von Tarent aus vergebens Hilfe von den griechischen
Königen und kehrte über das Meer nach Epirus zurück, um sich in neue
Kriegsabenteuer zu stürzen, bis er in Argos seinen Tod fand.
Unteritalien bezwungen (2606).
Noch drei Feldzüge kostete die Römer die vollständige Unterwerfung
Unteritaliens. Im Jahre 266 erloschen die letzten Funken des samni-
tischen Widerstandes, nachdem der größte Theil dieses Volkes aufgerieben
war. Samniter, Bruttier, Lukaner u. s. w. mußten römische Bundes-
genossen werden, ihre Unabhängigkeit hatte ein Ende; denn die Bundes-
genossen (socü) standen unter der Gerichtsbarkeit des römischen Senates,
der aber gewöhnlich die Vermittlung ihrer innern Streitigkeiten einem
Patronen überließ. Sie durften keinen Krieg mehr ohne die Römer
fübren, keine Unterhandlung mit einem Staate pflegen, keinen Vertrag
abschließen, mußten dagegen zu römischen Kriegen Truppen stellen. Die
Bünde der Völkerschaften wurden getrennt, Kolonieen in ihren Gebieten
angelegt, einige Orte mit dem Bürgerrechte begünstigt, andere eines
Theiles ihrer Markung beraubt. Tarent ward milde behandelt; die
Stadt blieb frei, doch wurden ihre Mauern gebrochen, ihre Schiffe und
Waffen weggenommen.