Full text: Die Weltgeschichte. Erster Theil. Das Alterthum. (1)

Konstantin der Große Alleinherrscher. 393 
welchen noch immer Feste gefeiert und Opfer dargebracht wurden. 
Wollte nun Konstantin, der erste christliche Monarch, gegen Senat und 
Bolk nicht zu schroff auftreten oder sich durch ein entgegengesetztes Ver- 
fahren nicht den Anschein der Theilnahme an dem heidnischen Kulte zu- 
ziehen, so konnte er seinen Herrschersitz nicht in Rom aufschlagen; zwar 
hatte er sich noch nicht taufen lassen, allein die Heere fochten unter der 
Kreuzesfahne (labarum) und der Kaiser bewies durch alle seine Ge- 
setze und Einrichtungen, daß er ein Christ werden wolle. Rom war 
überdies nicht mehr der Mittelpunkt des Reiches, Italien nicht mehr 
das kräftige Land, welches in kürzester Zeit Heere zu stellen vermochte. 
Konstantin wählte das alte Byzanz zur Residenz, das auf der Brücke 
Europas und Assens liegt und durch das Mittelmeer mit den meisten 
Provinzen in unmittelbare, schnelle Verbindung zu bringen war, von 
wo aus er gegen die Hauptfeinde des Reiches, die Gothen und Perser, 
a#m nachdrücklichsten seine Vorkehrungen treffen konnte. Bon 325—334 
wurde die Residenz mit einem Aufwande von 15 Millionen Reichstha- 
lern erbaut und auf Kosten Griechenlands und Italiens mit alten Kunst- 
schätzen verschönert. Er wollte sie Neurom nennen, sie erhielt aber vo#n 
ihm den Namen Konstantinopel, und wurde der Mittelpunkt des Well- 
verkehrs; Koustantinopel ist die älteste christliche Stadt. 
Neue Einthetlung des Reiches. 
Der Kaiser theilte das Reich in vier Präfekturcn, 13 Disöcesen und 
117 Provinzen. Die erste Präfektur, die des Orients, zählte 5 Dis- 
cesen und 48 Provinzen; die zweite Präfektur, Illprikum, 2 Diöcesen 
und 12 Provinzen; die Präfektur Italien 3 Diöcesen und 29 Provin- 
zen, die Präfektur Gallien endlich 3 Diöcesen und 28 Provinzen. Die 
beiden Hauptstädte Rom und Konstantinopel gebörten zu keiner Präfek- 
tur, sondern bekamen eigene Verwaktung unter Stadtpräfekten. Der 
hoͤchste Beamte einer Provinz war der Präfektus Prätorio, in der Diö- 
cere der Bikartus, in den Provinzen die Prokonsuln, Konsularen, Kor- 
rektores, Präsides; alle aber hatten nur Civilgewalt. Der Oberfeldberr 
bieß magister utriusque militige (Befehlshaber beider Waffengattun- 
gen)); dann folgten der magister peditum und der magister equitum, 
hierauf kamen die oomites und ducens. Das Heer selbst bestand zum 
größten Theile aus angeworbenen Barbaren. 
Der kaiserliche Hof hatte alle nur möglichen Beamtungen, die ans 
der Verelnigung morgenländescher und abendläudischer Form entstehen 
konnten, auch blieben alle Gewohnbeiten und Vorschriften des Despo- 
tismus, wie derselbe sich durch die Bergstterung der Cäsaren ausgebildet 
hatte, namentlich die Heiligung des Kaisers und alles dessenigen, was 
ihm gehörte. Auch wurden die Beamtungen des Reichs ungemein zahl-
	        
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