Metadata: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

XX. 301 
Beurkunoung. 
Es wird hiermit beurkundet, daß die vorstehende Tagfahrt jedem einzelnen Viehbesitzer 
der Gemeinde mündlich (schriftlich) eröffnet und außerdem in ortsüblicher Weise bekannt gemacht, 
weiter, daß der Antrag wegen Errichtung einer Ortsviehversicherungsanstalt und daß die Liste 
der stimmberechtigten Viehbesitzer vorschriftsmäßig öffentlich aufgelegt und die öffentliche Auf- 
legung durch Anschlag am Rathaus und durch die Schelle des Gemarkungsorts bekannt gegeben 
worden ist. 
  
N. N. , den 19 
Der Gemeinderat. 
Der Berwaltungsrat.
	        
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