Full text: Die Weltgeschichte. Zweiter Theil. Das Mittelalter. (2)

Kaiser Friedrich II. 189 
Zuerst brauchten sie ihn gegen die Städte; die fränkischen Kaiser 
hatten diese begünstigt, und obwohl Friedrich I. den Städten nicht gnädig 
war, weil die lombardischen ihn hemmten, so hatte ihr Aufschwung doch 
fortgedauert. Sie befanden sich im Alleinbesitze des Handels und alles 
Gewerbes, ihre Mauern schützten vor Münderung und Brand, welche 
damals der Krieg oft nach sehr kurzen Zwischenräumen über die Dörfer 
brachte; so wurden sie nach und nach sehr reich. 
Durch strenge Gesetze sorgten sie für die Sicherheit des Lebens 
und Eigenthums, so daß der Aufenthalt in einer Stadt für einen ver- 
möglichen Mann der sicherste und durch das gesellige Leben daselbst zu- 
gleich der angenehmste wurde. Daher wanderten viele freie Männer 
in die Städte, und da nach kaiserlichen Privilegien auch Dienstleute, 
welche ein Jahr in der Stadt lebten und von ihrem Herrn während 
dieser Zeit nicht zurückgefordert wurden, der Stadt angehören sollten, 
so hatten sich viele derselben ihren Herren auf diese Weise entzogen. 
Schon dies machte die letzteren nicht gerade lieb. Außerdem aber 
strebten die Städte nach mehr Freiheit; wo ein Bischof oder Graf die 
Oberberrlichkeit übte, ihre Magistrate einsetzte, Gericht hielt, Gefälle 
erhob, da trachteten die Städte unablässig, diese Rechte allmählig an sich 
zu bringen, und bei den geistlichen Herren gelang es ihnen aus be- 
greistichen Gründen am leichtesten. Zuerst, so war der gewöhnliche 
Gang, errangen sie das Recht einen Theil des Magistrats zu wählen, 
dann den ganzen; nachher erhielten sie durch Güte, um Geld und 
gelegentlich auch mit Gewalt ein Stück der Gerichtsbarkeit nach dem 
andern, und wenn alsdann nur mehr ein Vogt des Oberherrn die 
Autorität desselben im Gerichte vertrat und die Gefälle einzog, so 
suchten sie auch diesen los zu werden, und vielen gelang es für 
Dienste in der Noth, welche sie dem Herrn leisteten, für Geld noch 
häufiger, seltener durch Gewalt. Die Städte waren durch die Zahl 
ihrer Bürger, durch gute Rüstung, durch den Besitz von Maschinen, 
welche man zur Eroberung und Vertheidigung von Städten und 
Burgen gebrauchte, den meisten Herren überlegen, und selbst Herzogen 
und mächtigen Grafen gelang es nicht leicht eine größere Stadt zu be- 
zwingen. 
Solches Wachsthum der Städte und Aufkommen der Bürgermacht 
sahen die Dynasten mit Recht als eine Gefahr an, welche ihre eigene 
Macht, die in Deutschland herrschende, seitdem Lehen und Aemter erblich 
waren, bedrohte und deßwegen beschloß 1231 ein Reichstag zu Worms 
die Rechte der Städte niederzudrücken, indem es denselben verboten 
wurde Bündnisse zu machen, Dienstleute einzubürgern, Rittersleute zur 
Unterwerfung unter ihr Stadtrecht zu zwingen, durch ihre Magistrate 
die hohe Gerichtsbarkeit auszuüben u. s. w. König Heinrich zögerte
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.