Full text: Die Weltgeschichte. Zweiter Theil. Das Mittelalter. (2)

Johann. 213 
Die Magna charta (1215). 
Nun hatte er zwar mit dem Papste Frieden; aber seine Grausam- 
keit, Untreue, Wollust und Brutalität erbitterten die englischen Großen 
so sehr, daß ein allgemeiner Aufstand ausbrach, durch welchen der König 
genöthigt wurde, die Magna charta libertatum, den großen Freiheits- 
brief zu unterschreiben (1215, zu Runnymead zwischen Staines und 
Windsor). Der Hauptinhalt der Magna charta ist folgender: Bestäti- 
gung der Rechte der Kirche; Beschränkung der willkürlichen Besteuerung 
der Vasallen und der königlichen Vormundschaft über Minderjährige aus 
dem Vasallenstande; Zurückführung der königlichen Gerichtsbarkeit und 
des königlichen Schatzkammerhofes auf Kriminal= und Regaliensachen; 
Bestätigung eines höchsten Gerichtshofs in Civilsachen mit festem Sitze 
in Westminster; kein freier Mann darf verhaftet oder in das Gefängniß 
gesetzt, seines Grundbesitzes beraubt oder sonst gewaltthätig behandelt wer- 
den durch den Spruch eines aus seinen Standesgenossen zusammen- 
gesetzten Gerichts; die alten Rechte und Freiheiten der Städte, Flecken, 
Seehäfen und fremden Kaufleute werden bestätigt; im ganzen Reich 
gilt gleiches Maß und Gewicht; jeder Freie hat die Erlaubniß, in Frie- 
denszeiten außer Landes zu gehen und wieder zurückzukehren; Einschrän- 
kung der Bedrückungen des Forstgesetzes; die Freiheiten, welche der Kö- 
nig seinen Vasallen bewilligt, sollten auch den Vasallen der geistlichen 
und weltlichen Herren zugestanden werden; eine außerordentliche Be- 
steuerung kann nur mit Einwilligung des Parlaments (Reichstags, Land- 
tags) stattfinden. 
Als dem König die Magna charta abgedrungen war, wurde er 
fast wahnsinnig vor Zorn und rüstete sich mit dem größten Nachdrucke. 
Mit seinen Söldnerschaaren bedrängte er seine Gegner in dem neuen 
Kriege dermaßen, daß sie dem französischen Kronprinzen Ludwig die eng- 
lische Krone antrugen. Dieser landete wirklich mit einem Heere bei Sand- 
wich (Mai 1216) und batte auch schon einige Vortheile erfochten, als 
König Johann im Oktober unvermuthet starb. Nun verließen die meisten 
englischen Barone den französischen Prinzen und huldigten Heinrich III., 
dem Sohne Johanus, wodurch sich jener genöthigt sah, 1217 wieder 
nach Frankreich zurückzukehren. (Wie Heinrich III. sich mit Ludwig IX. 
wegen der englischen Besitzungen in Frankreich verglich, ist bereits S. 207 
gesagt worden.)
	        
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