272 Deutschland und Ztalien finken.
schiedsrichterliches Amt; eigene Gerichte beaufsichtigten Fabrikation und
Verkehr. Hauptfaktoreien waren in Brügge, London, Bergen und Now-
gorod. Die Hanseaten hatten freie Einfuhr nach den skandinavischen
Reichen, nach Rußland und England; sie handelten aber auch mit Spa-
nien und Portugal.
Die Politik der Hansa war die einer Handelsmacht; sie nahm sich
weder der Friesen an, die sie mit ihren Schiffen so leicht unterstützen
konnte, noch mischte sie sich in die Kämpfe der flandrischen Städte mit
dem Adel und den Franzosen; als aber der König Waldemar IV. die
Stadt Wisby plünderte und den hanseatischen Verkehr bedrohte, bekriegte
ihn die Hansa ernsthaft. Sie eroberte Schonen, Kopenhagen, Helfin-
gör u. s. w., nöthigte Waldemarn zur Flucht (1368), erzwang von
Dänemark große Handelsvorrechte und wurde Herr des baltischen Meeres.
Karl IV. ging selbst mit dem Gedanken um, sich an die Spitze des
mächtigen Bundes zu stellen, ließ aber diesen Gedanken wie so manchen
andern bald wieder fallen, und der lockere Bund, welchem bald mehr bald
weniger Städte angehörten und der überhaupt seine Verfassung so wenig
ausbildete als die anderen Städtebünde, dauerte fort, bis er durch Ber-
änderungen, die Deutschland und andere Staaten erlitten, allmählig auf-
hörte; 1630 wurde der letzte Hansatag gehalten und später blieben nur
Hamburg, Lübeck und Bremen in Verbindung.
Der schwäbische Städtebund (1376).
Der Graf von Wirtenberg.
Der rheinische Städtebund, der ganz geeignet war, die Hansa mit
den oberländischen Städten zu verknüpfen und ein allgemeines Zu-
sammenwirken der deutschen Städte und der oberländischen Eidgenossen-
schaft herzustellen, war nur zeitweilig und für die Gefahr des Inter-
regnums abgeschlossen und hörte bald wieder auf. Dagegen schloßen
(1376) 17 schwäbische Städte einen Bund, als verlautete, Karl IV.,
der den Städten alles Gute versprochen hatte, wolle sie für das In-
teresse seines Hauses den süddeutschen Herren opfern. Wirklich versetzte
er gegen 40,000 fl. das Schultheißenamt und die Reichsvogtei in
Eßlingen, Weil und Gmünd an den Grafen von Wirtenberg und er-
laubte demselben überdies alle Reichspfandschaften, die ihm zusagten,
einzulösen, bis der Kaiser sie wieder von ihm einlösen werde. Nun
schwuren die Städte sich einander beizustehen und gegen jeden zu hel-
fen, der sie schädigen, angreifen oder von ihren Rechten und Freiheiten
drängen würde.
Graf Eberhard von Wirtenberg, ein ebenso kriegerischer als kluger
Mann, der es auf ganz Schwaben abgesehen hatte und seinem Hause