Spanien. Ferdinand der Katholische. 327
Spanien (1400—1516).
Schwerer als Portugal wurden die spanischen Königreiche von in-
neren Unruhen heimgesucht, während zugleich Kastilien und Aragonien
gegen einander feindlich verfuhren oder sich in die französisch-italienischen
Angelegenheiten einmischten und zum Theil kurzdauernde Erfolge er-
rangen. Unterdessen sank in Kastilien die Königsmacht zu einem Schatten
herunter, das königliche Einkommen verschwand, der Adel that, was ihm
wohlgesiel, und dies war sehr häufig Fehde und Raub. Etwas besser
befand sich Aragonien; hier hatte sich das ständische Wesen in der Art
entwickelt, daß die Könige gänzlich an den Reichstag gebunden waren;
dieser bestand aus den Vertretern des hohen und niedern Adels, der
Geistlichkeit und der Städte. Ihm gehörte das Recht der Gesetzgebung
und Besteuerung, ja nach dem sogenannten Unionsprivilegium mußte
der König sogar zu der Wahl seiner Räthe die Zustimmung der Stände
einholen, und wenn er ohne einen richterlichen Spruch des Oberrichters
Custicia) und der Stände gegen ein Mitglied des Reichstags strafend
einschritt, so hatte der Reichstag das Recht einen andern König zu
wählen. Die Ernennung des juslicia durch den König bedurfte der Zu-
stimmung der Stände und seine Amtsführung unterlag ihrer Prüfung.
Herdinand der Katholische von Aragonien (1479—1516). Isabella von Aastilien
(174—1504).
Für Aragonien und Kastilien, für die ganze pyrenäische Halbinsel
brach eine neue Zeit an, als dort Ferdinand der Katholische (1479 bis
1516), hier Isabella (1474—1504) den Thron bestiegen; Isabella
folgte ihrem kinderlosen Bruder Heinrich und heirathete 1469 Ferdinand
von Aragonien. So bekam Spanien eine einzige Dynaßtie, obwohl Isa-
bella Kastilien und Ferdinand Aragonien nach den Landezsgesetzen re-
gierten. Beider Streben blieb auf dasselbe Ziel gerichtet: Wiederher-
stellung der Königsmacht zum Wohle der Nation; deßwegen mußte die
Macht des Adels gebrochen werden. Der Papst verlieh Ferdinand die
Großmeisterwürde der drei geistlichen Ritterorden in Spanien (Alkantara,
Kalatrava, San Jago) und das Recht die Bisthümer zu besetzen. Dem
Adel wurde die Kriminaljustiz entzogen und königlichen Gerichtshöfen
zugewiesen; die unparteiische und rasche Rechtspflege gewann dem Kö-
nige das Vertrauen des Volkes und die strenge Vollziehung der Urtheile
verbreitete eine sehr heilsame Furcht. Dem Raub und Fehdewesen
steuerte er durch stehende Truppen, die er im Sold hatte, und durch die
Mitwirkung der Stadtmilizen (hermandades, Brüderschaften), die er
neu organisierte.