5. November Elftes Kapitel 359
der eine Offensiv- und Defensivallianz, die Befugnis für Frankreich,
sich Belgien in dem Augenblick einzuverleiben, in dem es dies für
zeitgemäß erachten wird, das Versprechen des Beistandes, selbst mit
den Waffen, von seiten Preußens stipuliert — da haben Sie die
Grundlagen des ins Auge zu fassenden Vertrags.“
Auf diese Instruktion aus Paris hat Benedetti am 23. August
aus Berlin in einem durchweg von seiner Hand geschriebnen Briefe
geantwortet, mittels dessen er den Vertragsentwurf, mit dem er
beauftragt worden war, einreichte. Auch dieser Entwurf ist von
seiner Hand. Er befindet sich, versehen mit den autographen Rand—
bemerkungen, durch die er in Paris abgeändert worden war, im
Besitze des Auswärtigen Amtes in Berlin, und so, wie er durch
jene Bemerkungen umgestaltet worden ist, stimmt er erst mit dem
Exemplar überein, das Benedetti dem preußischen Ministerpräsidenten
überreicht hat, und das dieser im Sommer 1870 veröffentlicht hat.
Der Eingang des Benedettischen Briefs vom 23. August 1866
lautet:
„Ich habe Ihr Schreiben erhalten, und ich passe mich nach
besten Kräften den Absichten an, die es entwickelt. Ich schicke Ihnen
die Redaktion im Anschluß. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen,
warum Landau und Saarbrücken darin keine Erwähnung gefunden
haben, ich bin überzeugt, daß, wenn wir darauf bestünden, wir auf
unübersteigliche Schwierigkeiten stoßen würden, und so habe ich mich
darin auf Luxemburg und auf Belgien beschränkt."
An einer andern Stelle heißt es:
„Es bleibt dabei, daß ich Ihnen einen ersten Entwurf schicke,
den wir umgestalten werden, wenn es nötig ist.“ Wieder anderswo
sagt der Brief:
„Sie bemerken, daß wir statt zweier Verträge nur einen einzigen
entworfen haben. Ich habe, als ich an die Redaktion ging, an-
erkennen müssen, daß es schwierig gewesen sein würde, in betreff
Luxemburgs Bestimmungen zu kombinieren, die man veröffentlichen
könnte. Ich könnte indes den Vorschlag machen, dem Artikel IV,
der Belgien betrifft, den Charakter und die Form eines Zusatz-
artikels geheimer Natur zu geben, indem man ihn an das Ende
setzte; aber meinen Sie nicht, daß der Artikel V so wenig bekannt
werden sollte wie die Kontrahenten?“