4. Februar Achtzehntes Kapitel 143
geflossen — deutsches — in diesem Kriege. Hätten wir Gewalt
brauchen wollen, so wäre noch viel mehr vergossen worden bei der
Erhitzung der Bevölkerung drin. Und bloß um ihnen noch eine
Demütigung zuzufügen, das wäre zu teuer gekauft.“
Nach einigem Nachsinnen fuhr er fort: „Und wer sagt ihnen
denn, daß wir nicht noch einziehen und einen Teil von Paris
selbst besetzen? Oder wenigstens Durchzug, wenn sie sich abgekühlt
und Vernunft angenommen haben. Der Waffenstillstand wird ver—
mutlich verlängert werden müssen, und dann können wir für unsre
Bereitwilligkeit dazu Besetzung von Paris auf dem rechten Ufer
verlangen. Ich denke mir, daß wir in etwa drei Wochen drin sein
werden.“ — „Den Vierundzwanzigsten — er sann nach —, ja ein
Vierundzwanzigster wars, wo die Verfassung des Norddeutschen
Bundes veröffentlicht wurde. 1 Es war den 24. Februar 1859, wo
wir in Frankfurt eine besonders niederträchtige Geschichte erlebt
hatten. Ich sagte ihnen damals, das wird euch vergolten werden.
Ihr werdet schon sehen. Exoriare aliquis. — Es thut mir nur
leid, daß der württembergische (Bundestagsgesandte), der alte
Reinhart, das nicht erlebt hat. Aber Prokesch hats erlebt,
und das freut mich, das war der Schlimmste. Der ist jetzt
(nach einem Gesandtschaftsbericht aus Konstantinopel, den ich
diesen Morgen las) ganz einverstanden mit uns, lobt die ener-
gische und geistreiche Politik Preußens und hat (hier lächelte der
Minister spöttisch) das Zusammengehen mit uns immer empfohlen
oder schon lange.“
Der Chef erwähnte dann, daß er heute auf dem Mont Valérien
gewesen sei. „Ich war früher nie dort — sagte er —, und wenn
man die starken Werke und die vielen Vorrichtungen zur Ver-
teidigung sieht — da hätten wir bei einem Sturme doch eine
Menge Leute liegen lassen sollen; man darf gar nicht daran
denken.“
Er teilte uns darauf mit, daß Favre heute auch deshalb heraus-
1 24. April 1867.
2 An diesem Tage teilte B. im Bundestage seine bevorstehende Abberufung
mit und gab eine Erklärung gegen die Vorschläge der Handelsgesetzgebungs-
kommission in Nürnberg ab, Bismarck-Regesten I, 159.