146 Achtzehntes Kapitel 4. Februar
in Zivil ausgegangen, und da hätte er zwei Gendarmen getroffen,
die einen Mann arretieren wollten. „Ich fragte, was er verbrochen
hätte, bekam aber als Zivilist natürlich gar keine Antwort,“ erzählte
er. „Da erkundigte ich mich bei ihm selber, und er sagte mir, es
wäre, weil er sich über den Grafen Bismarck unehrerbietig geäußert
hätte. Beinahe hätten sie mich auch mit fortgenommen, weil ich
sagte, das hätten wohl viele gethan.“ — „Das erinnert mich daran,
daß ich mir einmal selbst ein Hoch habe ausbringen müssen. Es war
Sechsundsechzig, nach dem Einzuge der Truppen, abends. Ich war
gerade krank, und meine Frau wollte mich nicht ausgehen lassen.
Ich ging aber doch — heimlich —, und wie ich beim Palais des
Prinzen Karl wieder über die Straße will, ist da ein großer Haufen
Menschen beisammen, der mir eine Ovation bringen will. Ich war
in Zivil und muß ihnen mit meinem breitrandigen Hute, den ich
in die Stirn gedrückt hatte, ich weiß nicht weshalb, verdächtig vor—
gekommen sein, und welche machten eine feindliche Miene, sodaß
ichs für das beste hielt, in ihr Hurra einzustimmen.“
Von acht Uhr an Konzepte und Eingänge gelesen, darunter
Favres Antwort auf die Anfrage des Chefs in Sachen des Gam—
bettaschen Wahlmanövers. Es heißt darin:
„Sie haben recht, an meine Rechtlichkeit zu appellieren, Sie
werden mich nie dagegen fehlen sehen. Es ist vollkommen richtig,
daß Ew. Exzellenz lebhaft in mich drangen, als einzig mögliches
Auskunftsmittel die Vereinigung des ehemaligen Gesetzgebenden
Körpers anzunehmen. Ich habe diese aus mehreren Gründen, an
die zu erinnern nutzlos ist, die Sie aber gewiß nicht vergessen haben,
zurückgewiesen. Auf die Einwendungen Ew. Exzellenz habe ich ge-
antwortet, daß ich meines Landes genügend sicher zu sein glaube,
um behaupten zu können, daß es nur freie Wahlen will, und daß
das Prinzip der Volkssouveränität seine einzige Zuflucht ist. Das
wird genügen, Ihnen zu sagen, daß ich die Einschränkung, die dem
Stimmrechte der Wähler auferlegt worden ist, nicht zugeben kann.
Ich habe das System der offiziellen Kandidaturen nicht bekämpft,
um es zum Vorteil der gegenwärtigen Regierung wieder einzuführen.
Ew. Exzellenz können also sicher sein, daß, wenn das Dekret, von
dem Sie mir sprechen, von der Delegation zu Bordeaux erlassen
worden ist, es von der Regierung der nationalen Verteidigung