152 Achtzehntes Kapitel 6. Februar
aller aufrichtigen Freunde des Friedens neu belebt. Seit den Er—
eignissen des 4. September war der militärischen Ehre Deutschlands
genügend Befriedigung zu teil geworden, sodaß es dem Wunsche
Raum geben konnte, mit einer die französische Nation in Wirklichkeit
repräsentierenden Regierung in Verhandlungen über einen Frieden
einzutreten, der die Früchte des Sieges verbürgte und unsre Zu—
kunft sicher stellte. Als die in Versailles und Paris vertretenen
Regierungen sich endlich über einen Vertrag verständigen konnten,
der nach der zwingenden Gewalt der Thatsachen bestimmt war,
Frankreich sich selbst wiederzugeben, waren sie zu der Erwartung
berechtigt, daß diese erste Staffel einer neuen Ara der Beziehungen
der beiden Länder untereinander allgemein geachtet werden würde.
Die Verfügung des Herrn Gambetta, die die frühern hohen Beamten
und Würdenträger, die Senatoren und offiziellen Kandidaten für
nicht wählbar zur Nationalversammlung erklärt, war vielleicht not-
wendig, um Frankreich die ganze Tiefe des Abgrundes zu zeigen,
der sich vor ihm geöffnet, seit die Diktatur, das kostbarste Blut
Frankreichs opfernd, sich geweigert hatte, die Vertretung der Nation
in regelmäßiger Weise zusammen zu berufen.
„Der Artikel 2 der Konvention vom 28. Januar besagt im
Wortlaute: ? Der so vereinbarte Waffenstillstand hat den Zweck, der
Regierung der nationalen Verteidigung die Zusammenberufung einer
freigewählten Versammlung zu erlauben, die sich über die Frage
aussprechen wird, ob der Krieg fortgesetzt oder ob und unter welchen
Bedingungen der Friede abgeschlossen werden soll. Die Versammlung
wird in der Stadt Bordeaux zusammentreten. Die Befehlshaber
der deutschen Armeen werden für die Wahl und den Zusammentritt
der Abgecordneten, aus denen sie bestehen wird, alle Erleichterungen
gewähren.“
„Aus dieser Bestimmung ergiebt sich klar und deutlich, daß die
Freiheit der Wahlen eine der Bedingungen der Konvention selbst
ist, und es würde ganz und gar unzulässig sein, wenn man sich
der andern Vorteile, die sie einschließt, bemächtigen und zu gleicher
Zeit den Kreis der Bedingungen verengern wollte, deren Gesamt-
heit allein die Elemente der Versöhnung enthält. Indem Deutsch-
land die Hand zu den Wahlen bot, hat es nur die in Frankreich
vorhandnen Gesetze, nicht aber die Laune und das Belieben dieses