Full text: Tagebuchblätter. Zweiter Band. (2)

8 Sechzehntes Kapitel 30. Dezember 
teilung, die uns aus guter Quelle zugeht, liefert uns den Beweis, 
daß wir bis jetzt noch nicht gewußt haben, wie tief das lbel sitzt, 
und wie weit es geht. Wir haben vor unsern Augen eine amt- 
liche Verfügung, die aus dem französischen Kriegsministerium und 
zwar aus dem 5. Büreau der 6. Abteilung ergangen ist und die 
Überschrift: Solde et rerues trägt. Tours, den 13. November 
datiert und vom Oberstleutnant Alfred Jerald sowie vom Obersten 
Tissier, dem Generalstabschef des 17. Armeekorps, unterzeichnet, 
sichert diese Verfügung, indem sie sich auf eine andre, die am 
10. November ergangen ist, bezieht, allen französischen Offizieren 
ohne Ausnahme, die sich in deutscher Gefangenschaft befinden, für 
den Fall, daß sie sich davonmachen, eine Geldbelohnung zu. Wir 
sagen, allen Offizieren ohne Ausnahme, d. h. auch denen, die ihr 
Ehrenwort gegeben haben, nicht zu entfliehen. Die Prämie, die 
für ein solches ehrloses Betragen dargeboten wird, beträgt sieben- 
hundertundfünfzig Franken. Diese Maßregel bedarf keines Kommen- 
tars. Sie wird wahrscheinlich in ganz Frankreich Entrüstung er- 
wecken. Die Ehre, das köstlichste Gut jedes deutschen Offiziers 
— und Pflicht und Gerechtigkeit verlangen, daß wir hinzusetzen, auch 
aller französischen Offiziere in der Vergangenheit —, wird von den 
Menschen, die der 4. September ans Ruder gebracht hat, als ein 
Gegenstand des Kaufs und Verkaufs, ja selbst des Kaufs für ein 
Billiges betrachtet. Auf diesem Wege werden die Offiziere der 
französischen Armee noch dahin kommen, daß sie glauben, Frankreich 
werde nicht mehr von einer Regierung geleitet, sondern von einem 
Handelshause zu dessen Zwecken ausgebeutet, einem Handelshause 
mit laxen Grundsätzen im Punkte von Rechtlichkeit und Anstand, 
das sich Gambetta und Kompagnie schreibt. „Wer kauft Götter? 
Wer verkauft Ehrenworte?“ 
Später noch einen kleinen Artikel über einen Irrtum abgesandt, 
der wiederholt in der Kölnischen Zeitung zu lesen war, und der 
in diesen Tagen auf Veranlassung der nach Wien gerichteten De- 
pesche des Bundeskanzlers abermals laut wurde. Das große 
rheinische Blatt sagt: „Seit 1866 gehören wir zu denen, die unab- 
lässig bald nach Wien, bald nach Berlin die Mahnung richten, die 
gegenstandslos gewordne Eifersucht abzuthun und sich möglichst 
nahe aneinander anzuschließen. Wir haben oft die persönliche
	        
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