370 Zweiundzwanzigstes Kapitel 19. Juli 1872
Staat seiner Natur nach berufen ist. Die Fragen, die auf dem
Gebiete der Vereinsgesetzgebung liegen, sind im Ministerium des
Innern und Justizministerium vorzuberaten. Die Lage der Vor—
arbeiten aber läßt den Zeitpunkt des Zusammentritts der diesseitigen
mit den österreichischen Kommissarien zu gemeinschaftlichen Be-
sprechungen noch nicht bestimmen, obwohl der angelegentliche Wunsch
obwaltet, ihn möglichst zu beschleunigen. Ubrigens hat die preußische
Gesetzgebung schon in mannigfacher Weise Anordnungen getroffen,
die die Einrichtungen und Kassen zur Unterstützung der Arbeiter zu
erleichtern und zu regeln bestimmt sind. Auch Gewerbe= und Schieds-
gerichte zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gewerbtreibenden
und deren Gehilfen, zwischen Fabrikinhabern und Fabrikarbeitern
sind vorgesehen, und zwar ist dies insbesondre durch die preußische
Gewerbeordnung und durch die diese ergänzenden Verordnungen,
sowie durch das Berggesetz und die auf Straßen= und Kanalbau
bezüglichen Gesetze geschehen.
19. Juli. Von Bucher folgenden Brief erhalten: „Verehrtester
Herr Doktor, bis jetzt keine Chancen für Sie (ich hatte um reich-
lichere Aufträge gebeten). Er liest die Zeitungen mit dem neu-
tralen Interesse eines Rentiers, amüsiert sich, ärgert sich ein bischen,
zeigt aber nicht die mindeste Neigung, einzugreifen (worüber ich mich
nicht gräme). Wenn der Karlsbader abgemacht ist, und Wartens-
leben mich abgelöst hat, 1. August, wird sich die Aussicht besser
gestalten.
„Die Zuschriften werden unerträglich, und er geht damit um,
eine Art Proklamation dagegen zu erlassen. Vielleicht ersparen
Sie ihm das, indem Sie in einer entfernten aber gelesenen Zeitung
etwa folgende aus Stolp datierte Korrespondenz bringen:
„Trotz der Notiz in der N. A. Z., daß u. s. w., 1 nehmen die
an den F. B. gerichteten Privatschreiben mit Gesuchen um Unter-
stützungen, Darlehn, Anstellungen, Ankauf von Gütern, Einlösung
von Pfandscheinen, Befürwortungen aller Art, mit Vorschlägen zu
Weltverbesserungen verschiedensten Kalibers, Anbietungen von Manu-
skripten, für die kein Verleger zu finden, u. dgl. in schneller Pro-
gression zu. Man versucht R. K. zur Eröffnung und Lesung der
1 vom 4. Juli, Bismarck-Regesten II, 49.