Friedrichsruh Fünfundzwanzigstes Kapitel 519
haben Eurer Majestät Wort, uns gerecht, nach Landessitte und
Landesrecht regieren zu wollen,“ womit ohne Zweifel viel weniger
vernünftige Gerechtigkeit als Konservierung der feudalen Gerechtsame
gemeint war. Der König ließ darüber in seiner Antwort nichts
verlauten. War das schon verstimmend, so sollte es bald noch ganz
anders kommen.
Am Nachmittag des 25., dem am 26. in der Ratzeburger
Petrikirche die Zeremonie der Huldigung folgen sollte, genießt
Bismarck, der den Monarchen hierher begleitet hat, auf dem schönen
Landsee bei dem Städtchen die Abendluft, und zwar in Gesellschaft
eines Herrn von Bülow, Erblandmarschalls und Vorsitzenden der
Stände Lauenburgs, das Muster eines Junkers von der dortigen
Sorte. Da Bülow noch nichts von der Absicht des neuen Landes-
herrn, die Privilegien zu bestätigen, gehört hatte, und die Ungewißheit
ihn schwer bedrängte, so faßte er sich zuletzt ein Herz und fragte:
„Apropos, Exzellenz, wie steht es mit unserm Rezeß? Ich
hoffe, daß Seine Majestät ihn bestätigen, bevor er unfre Huldigung
verlangt.“
„Ich vermute, daß der König das nicht thun wird,“ versetzte
Bismarck.
„Dann werden wir — erwidert Junker von Bülow imposant —
uns morgen in der Kirche weigern zu schwören.“
„Je nun — entgegnete der Minister kühl —, das werden Sie
morgen in der Kirche zu hören bekommen, daß Sie der nächsten
preußischen Provinz einverleibt sind.“
Und so fahren die beiden Herren, der Erblandmarschall wahr-
scheinlich ein bischen betreten und mißlaunig, desgleichen in seinen
weitern Reden etwas säuerlich, in ihrer frühern Unterhaltung über
die Reize der Gegend fort.
In sein Quartier zurückgekehrt entwirft Bismarck unverweilt
ein Dekret, das die Einverleibung Lauenburgs in die Provinz
Brandenburg verkündigt, und das für den Fall, daß die adlichen
Herrschaften den Schwur und die rechte Erbhuldigung wirklich zu
verweigern die Dreistigkeit haben sollten, nächsten Tages in der
Kirche verlesen werden und mit der Aufforderung an die Anwesenden,
in Masse zu schwören, endigen soll — einer Aufforderung, der vom
Volke unverzüglich entsprochen worden wäre. Er versichert sich der