542 Sechsundzwanzigstes Kapitel November 1878.
Ungefähr in derselben Zeit folgte Schweden mit der übersetzung:
Graf Bismarck og hans maend. Endlich blieb auch Rußland
nicht zurück, indem im Juni des letztgenannten Jahres bei Golowin
in St. Petersburg in der Sprache der Moskowiter eine Ausgabe
des Buches erschien, die zwei stattliche Bände umfaßte, und in der
nur einige kurze von Rußland handelnde Sätze der Urschrift (ver-
mutlich vom Zensor gestrichen) weggeblieben waren.
Das wären neun lbersetzungen in ebensoviel Monaten und
alles in allem eine Verbreitung im deutschen und ausländischen
Publikum von etwa fünfzigtausend Exemplaren. Außerdem lebte
und nährte sich die deutsche Bücherfabrikation, die sich mit Bismarck
beschäftigte, jahrelang vorwiegend mit Brocken meiner Schrift, und
zwar vielfach ohne die Quelle zu nennen. Von der örtlichen Ver-
teilung der Exemplare sei nur bemerkt, daß Berlin, wo die Tante
in der Breiten und die Gouvernante in der Französischen Straße
sich so geringschätzig über das Buch geäußert und so eindringlich
vor ihm gewarnt hatten, etwa tausend gekauft, daß aber Köln im
Verhältnis zu seiner Einwohnerzahl von allen unsern Städten die
meisten genommen hatte.
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Zu Ende des November 1878 hatte ich den Chef benachrichtigt,
daß, wenn er noch zu einigen Stellen des Buches Zusätze gemacht
zu sehen wünsche, die vom Verleger in Aussicht genommne dritte
Auflage dazu Gelegenheit bieten würde. Ich hatte die betreffende
Zuschrift mit den Worten geschlossen: „Wenn ich auf die groben
Unwahrheiten, die ein Teil der deutschen Presse über das Buch und
seinen Verfasser verbreitet hat, nichts erwidert habe, und auch ferner,
wie übel man mich auch anfassen möge, nichts dagegen zu thun
gedenke, so darf ich mir wohl schmeicheln, in Ihrem Sinne zu
handeln. Täusche ich mich darin nicht, so sind mir alle diese Ver—
dächtigungen und Beleidigungen gleichgiltig, zumal da ich aus den
bessern deutschen Blättern sowie aus Times und Perseveranza ersehe,
daß meine Absicht, Ihnen mit dem Buche zu nützen, in der Haupt—
sache erreicht worden ist.“
Der Brief bedurfte, wenn die Absicht einer Erweiterung ge—
wisser Partien des Werkes nicht mehr obwaltete, keiner Beant-