Full text: Tagebuchblätter. Zweiter Band. (2)

16. Januar Siebzehntes Kapitel 51 
könnte.“ Die Delegation von Tours teilte diese Meinung, glaubte 
indes, daß man die Einladung Europas zur Konferenz, wenn sie 
erginge, annehmen müsse, selbst wenn man vorher weder ein Ver— 
sprechen noch einen Waffenstillstand erhalten hätte. Gambetta 
schrieb unterm 31. Dezember an Favre: „Sie müssen bereit sein, 
Paris zu verlassen, um sich zur Londoner Konferenz zu begeben, 
wenn, wie man behauptet, es England gelungen ist, einen Passier— 
schein zu erhalten.“ Ehe diese Zeilen eintrafen, hatte Favre Chau— 
dordy gemeldet, die Regierung habe den Beschluß gefaßt, daß 
Frankreich, „wenn man es auf regelmäßige Weise berufe,“ sich auf 
der Londoner Konferenz vertreten lassen werde, wofern seinem Pa— 
riser Vertreter von England, das mündlich dazu eingeladen sei, 
der erforderliche Passierschein verschafft werde. Dies wurde von 
dem englischen Kabinett angenommen, und Chaudordy setzte Favre 
durch eine Depesche, die am 8. Januar in Paris eintraf, davon 
in Kenntnis und unterrichtete ihn zugleich, daß er, Favre, von der 
Regierung zum Vertreter Frankreichs auf der Konferenz bestimmt 
worden sei. Diese Mitteilung wurde durch ein vom 29. Dezember 
datiertes und am 10. Januar in Paris eingetroffnes Schreiben 
des Lords Granville an Favre bestätigt, worin es hieß: 
„Herr de Chaudordy hat Lord Lyons benachrichtigt, daß 
Ew. Exzellenz in Vorschlag gebracht worden ist, um Frankreich 
auf der Konferenz zu vertreten, und er hat zugleich gebeten, ich 
möge ihm einen Passierschein besorgen, der Ew. Exzellenz gestatte, 
die preußischen Linien zu durchschreiten. Ich ersuchte sofort den 
Grafen Bernstorff, diesen Passierschein zu verlangen und Ihnen 
durch einen als Parlamentär abzusendenden deutschen Offizier zu- 
stellen zu lassen. Herr von Bernstorff ließ mich gestern wissen, 
daß ein Passierschein Ew. Exzellenz zur Verfügung gestellt werden 
solle, sobald er durch einen von Paris nach dem deutschen Haupt- 
quartier abgehenden Offizier verlangt werde. Er fügte hinzu, daß 
er von einem deutschen Offizier nicht überbracht werden könne, so 
lange dem Offizier, auf den als Träger einer Parlamentärfahne 
geschossen worden sei, keine Genugthuung gegeben worden sei. Ich 
bin von Herrn Tissot in Kenntnis gesetzt worden, daß viel Zeit 
vergehen würde, ehe diese Mitteilung Ihnen von der Delegation 
in Bordeaux übersandt werden könnte, und so habe ich dem Grafen 
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