28 Beweislast — Bezirksgerichts-Accesfist.
unter einer Resolutivbedingung abgeschlossen, der Beklagte
aber behauptet, daß diese Bedingung dem Vertrage als
suspenstve beigefügt worden sei. XXIX, 365. Beweislast
über die Eigenschaft eines zehentrechtes. XXI, 412.
Beweismittel: deren Gemeinschaftlichkeit. XIII. 368.
XXVIII, 400. Benützung gemeinschaftlich gewordener
Beweismittel für den indirekten Gegenbeweis. XXV, 311
Verspätetes, nicht sofort präkludirtes Beweismittel. XXIII,
241. Druckschrift als Beweismittel. XXIII, 54
Beweissatz: dessen Normirung, wenn aus einem constitutum
debiti proprü geklagt wird. XXVI, 110. Desgleichen,
eine Expromission betr. XXI, 171. Beweissatz
im Betreffe des Entschädigungsanspruches wegen eines
durch Lokomotivfunken verursachten Brandes.
Erkenntnißformulirung zur Negatorienklage beim Beweise
nur beschränkter Servitut. XXVI, 181. Normirung des
Beweissatzes, wenn aus einer Novation geklagt wird.
„126. Beweissatz über die Eigenschaft eines
Zehentes. XXII, 78. Unfchsblice Abweichungen vom
Beweissatze. Xx#, 42, 107,
Bezahlung, vollständige: im Lind des Hypothekengesetzes
K. 64 Abs. 3 XXI, 305, 507. III, 64.
Bezirksgericht: die irthümliche Styüstrung eines an
dasselbe als Kollegialgericht gehörenden Exhibits an das
Einzelnrichteramt ist unschädlich. XXV, 420. Die Entscheidung
des Bezirksgerichtes als Kollegialgericht über
eine vor den Einzelnrichter gehörige Sache und die Entscheidung
des Einzelnrichters über eine vor das Bezirksgericht
als Kollegialgericht gehörige Sache bilden keinen
Fall unheilbarer Nichtigkeit. XXU, 472. Die Erscheidung
desselben über eine vor das Stadt- oder Landgericht
gehörige Sache und die Entscheidung eines solchen über
eine vor das Bezirksgericht gehörige Sache bilden keinen
Fall unheilbarer Nichtigkeit. XXVIII, 289, 305, 321,
369 (Berichtigung hiezu S. 384). Es bildet keinen
Fall unheilbarer Nichtigkeit, wenn dasselbe über eine vor
ein in seinem Sprengel gelegenes Stadt= oder Landgericht
gehörige Sache verhandelt und entscheidet. XXIX, 309. Ueber
das Ungehorssamsyerfahren bei Bezirksgerichten in Strafsachen.
XXI, 385,
Bezirksgerichtliche —msese s. Bergwerke. Ehegerichtliche
Kompetenz. Einzelnrichter. Handelsgerichtliche
Kompete
ns- „Accessist: aständigreit in desselben
Kerlassenschaftesache, XXVII, 196.
ätter für Rechtsanwendung: am Anfange ihres
Ht Jahrganges. XXIV, 1. Deren 25 jähriges Jubi-