— 160 —
demokraten, die nur neun Mandate inne hatten, standen der Tarifvorlage
in voller Opposition nur die Fortschrittler gegenüber.
Die Mehrheit der Nationalliberalen war noch schwankend. Die
zur »Fraktion Löwe« neigenden waren für industrielle Schutzzölle,
der Laskersche Flügel für Finanzzölle.
Bei vorurteilsfreier Betrachtung aber war es schwer zu sagen,
ob die Tarifvorlage mehr den finanziellen Bedürfnissen des Reiches
Rechnung trug oder gewissen Schutzzollinteressen. Schließlich
kam alles auf die endgültige Gestaltung der Vorlage in der
Kommission an, der sie in ihren wichtigsten Teilen zugewiesen
wurde. Hier freilich erhielt der Entwurf eine mehr und mehr
schutzzöllnerische Färbung. Dafür war schon im voraus sowohl
durch die Ablehnung des nationalliberalen Antrags auf Beratung
der Schutz- und Finanzzölle in getrennten Kommissionen, wie
durch die Zusammensetzung der einzigen Zolltarifkommission aus
vorwiegend schutzzöllnerischen Abgeordneten hinlänglich Sorge
getragen. Die Kommission trieb Produzentenpolitik. Zollermäßigungen
fanden kaum statt, hingegen zahlreiche Erhöhungen.
Zwar wurde in der zweiten Plenarlesung der Antrag auf Erhöhung
des Roggenzolles von 5o Pig. auf eine Mark für ı0o kg, den
Bismarck in seinem Schreiben an von Thüngen provoziert hatte,
noch abgelehnt, in der dritten Lesung aber war das Kompromiß
zwischen Agrar- und Industriezöllnern wieder befestigt, und gegen
eine Erhöhung des Zolles auf Eisenwaren wurde auch die Erhöhung
des Roggenzolles angenommen.
Entscheidender als bei den vielen Einzelfragen, die in dem
Streit um die Tarifsätze zu erledigen waren, zeigte sich der Beginn
einer neuen politischen Ära, als in der Zolltarifkommission
die Frage der konstitutionellen Garantien zur Erörterung kam.
Während der Reichstag in der zweiten Lesung der Tarifvorlage
die einzelnen, im wesentlichen die Schutzzölle betreffenden Sätze
beschloß, beriet die Kommission über die Finanzzölle und die damit
zusammenhängenden politischen Fragen. Es galt angesichts
der zu erwartenden Steigerung der Reichseinnahmen und des
damit verknüpften Fortfalles der Matrikularbeiträge sowohl die
konstitutionellen Rechte des Reichstags wie die finanziellen Interessen
der Einzelstaaten zu wahren. Hier war der Punkt, wo
Freunde und Gegner des Zolltarifs sich die Hand reichen konnten;
denn mit dem Hauptzweck der Reform: finanzielle Verselbständigung
des Reiches, waren im Grunde alle einverstanden. Anfangs
schien es auch, als ob in dieser Frage wenigstens eine Verständi-