Contents : Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

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demokraten,  die  nur  neun  Mandate  inne  hatten,  standen  der  Tarifvorlage
  in  voller  Opposition  nur  die  Fortschrittler  gegenüber.
Die  Mehrheit  der  Nationalliberalen  war  noch  schwankend.  Die
zur  »Fraktion  Löwe«  neigenden  waren  für  industrielle  Schutzzölle,
der  Laskersche  Flügel  für  Finanzzölle.

Bei  vorurteilsfreier  Betrachtung  aber  war  es  schwer  zu  sagen,
ob  die  Tarifvorlage  mehr  den  finanziellen  Bedürfnissen  des  Reiches
Rechnung  trug  oder  gewissen  Schutzzollinteressen.  Schließlich
kam  alles  auf  die  endgültige  Gestaltung  der  Vorlage  in  der
Kommission  an,  der  sie  in  ihren  wichtigsten  Teilen  zugewiesen
wurde.  Hier  freilich  erhielt  der  Entwurf  eine  mehr  und  mehr
schutzzöllnerische  Färbung.  Dafür  war  schon  im  voraus  sowohl
durch  die  Ablehnung  des  nationalliberalen  Antrags  auf  Beratung
der  Schutz-  und  Finanzzölle  in  getrennten  Kommissionen,  wie
durch  die  Zusammensetzung  der  einzigen  Zolltarifkommission  aus
vorwiegend  schutzzöllnerischen  Abgeordneten  hinlänglich  Sorge
getragen.  Die  Kommission  trieb  Produzentenpolitik.  Zollermäßigungen
  fanden  kaum  statt,  hingegen  zahlreiche  Erhöhungen.
Zwar  wurde  in  der  zweiten  Plenarlesung  der  Antrag  auf  Erhöhung
des  Roggenzolles  von  5o  Pig.  auf  eine  Mark  für  ı0o  kg,  den
Bismarck  in  seinem  Schreiben  an  von  Thüngen  provoziert  hatte,
noch  abgelehnt,  in  der  dritten  Lesung  aber  war  das  Kompromiß
zwischen  Agrar-  und  Industriezöllnern  wieder  befestigt,  und  gegen
eine  Erhöhung  des  Zolles  auf  Eisenwaren  wurde  auch  die  Erhöhung
  des  Roggenzolles  angenommen.

Entscheidender  als  bei  den  vielen  Einzelfragen,  die  in  dem
Streit  um  die  Tarifsätze  zu  erledigen  waren,  zeigte  sich  der  Beginn
  einer  neuen  politischen  Ära,  als  in  der  Zolltarifkommission
die  Frage  der  konstitutionellen  Garantien  zur  Erörterung  kam.
Während  der  Reichstag  in  der  zweiten  Lesung  der  Tarifvorlage
die  einzelnen,  im  wesentlichen  die  Schutzzölle  betreffenden  Sätze
beschloß,  beriet  die  Kommission  über  die  Finanzzölle  und  die  damit
  zusammenhängenden  politischen  Fragen.  Es  galt  angesichts
der  zu  erwartenden  Steigerung  der  Reichseinnahmen  und  des
damit  verknüpften  Fortfalles  der  Matrikularbeiträge  sowohl  die
konstitutionellen  Rechte  des  Reichstags  wie  die  finanziellen  Interessen
  der  Einzelstaaten  zu  wahren.  Hier  war  der  Punkt,  wo
Freunde  und  Gegner  des  Zolltarifs  sich  die  Hand  reichen  konnten;
denn  mit  dem  Hauptzweck  der  Reform:  finanzielle  Verselbständigung
  des  Reiches,  waren  im  Grunde  alle  einverstanden.  Anfangs
schien  es  auch,  als  ob  in  dieser  Frage  wenigstens  eine  Verständi-