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betreffenden Sendungen aus Zeitungen oder aus anderen Druckhsachen oder Waarenproben bestanden, bez. je
nachdem dieselben über Panama, über Suez oder auf sonstigen Beförderungswegen eingegangen waren.
Diese Unterschiede sollen fortan weg fallen; die vorbezeichneten Sendungen sind vielmehr künftig bei
der Beförderung auf dem Wege über England ohne Rücksicht auf ihren Inhalt, sowie ohne Rücksicht
auf das Ursprungsland allgemein mit 1¼ Groschen bez. 5 Kreuzern für jede Gewichtsrate von
50 Grammen zu taxiren.
Berlin, den 1. Mai 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
Bekanntmachung.
Warnung vor Verwendung zu stark gepreßter Brief-Kuverts.
Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß zur Kuverlirung von Briefen nicht selten zu stark gepreßte
Kuverts verwendet werden. Derartige Kuverts sind nicht empfehlenswerth, da sie während des Transports
und der postalischen Behandlung an den Rändern leicht aufspringen, so daß die Einlage oftmals bloß gelegt
und der Gefahr ausgesetzt ist, aus dem offenen Kuvert herauszufallen. Das Publikum wird daher im eigenen
Interesse ersucht, sich des Gebrauchs zu stark gepreßter Brief-Kuverts zu enthalten und nur recht haltbare Kuverts
zu verwenden. Zugleich benutzt das General-Postamt diese Gelegenheit, wiederholt von dem Gebrauch der für
den Empfänger so sehr lästigen ganz zugeklebten Kuverts abzurathen.
Berlin, den 5. Mai 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
Annahme von Bestellungen auf das „Postblatt“ für das ganze Jahr.
Aus Anlaß von Anfragen aus den Kreisen des Publikums wird darauf aufmerksam gemacht, daß Bestellungen
auf das mit dem Reichs= und Staatsaonzeiger herausgegebene „Postblatt“ nicht allein monatlich für einzelne
Exemplare zu dem Preise von je 2½ Sgr. bez. 9 Kr., sondern auch für das ganze Jahr gegen Voraus-
bezahlung des Preises von 1 Thlr. bez. 1 Fl. 45 Kr. angenommen werden dürfen.
Verlin, den 9. Mai 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
4. Konsulat--Wesen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs
den Kaufmann Sali Auerbach in La Union (Salvador)
zum Vize-Konsul des Deutschen Reichs daselbst
zu ernennen geruht.