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2. Rußland.
Ende Juni d. Is. herrschte die Rinderpest in der Gegend von Odessa und im Königreich Polen in den
Gouvernements Warschau, Siedlee, Plock, Kielce, Lomza und Lublin.
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden:
1. Die Wittwe Haraidel Sedacz, 48 Jahre alt, jüdischer Religion, aus Czechanowo (Gouverne=
ment Plock in Nußland), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und
Bettelns durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Posen vom 7. Juli d. Is.;
. Der Schuhmachergesell Martin Hoffmann, geboren den 29. Dezember 1830, aus Zützersdorf
(österreichisch Mähren), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens durch
Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Frankfurt a. O. vom 10. Juli d. Is.;
. Der Schneider Jakob Rosenthal, 37 Jahre alt, aus Sluzewo (Kreis Nadziejewo im Gou-
vernement Warschau), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens durch Be-
schluß der Königlich preußischen Regierung zu Bromberg vom 14. Juli d. Is.
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2. Gewerbe-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen
Genchmigung bedürfen. Vom 20. Juli 1873.
Auf Grund des F. 16 der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 — Bundes-Gesetz-Blatt, Seite 245 — hat
der Bundesrath, vorbehaltlich der Genehmigung des nächstfolgenden Neichstages beschlossen, das in diesem §. 16
enthaltene Verzeichniß konzessionspflichtiger Anlagen
auf Hopfen-Schwefeldörren, Asphaltkochereien und Pechsiedereien, sofern sie außerhalb der Gewin-
zunier des Matertals errichtet werden, Strohpapierstoff-Fabriken und Darmzubereitungs-
nstalten
auszudehnen.
Berlin, den 20. Juli 1873.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Eck.
3. Münz--Wesen.
Bis zum 5. Juli d. Is. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 620,777,600
Mark und in Zehnmarkstücken 120,662,630 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 6. bis 12. Juli
d. Is. sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Verlin 5,561,820 Mark, in Hannover 1,954,780 Mark,
in Frankfurt a. M. 3,110,220 Mark, in München 1,672,920 Mark, in Stuttgart 945,140 Mark, in Karlsruhe
548,260 Mark und in Darmstadt 250,000 Mark.
Die Gesammt-Ausprägung stellt sich daher bis zum 12. Juli d. Is. auf 761,483,370 Mark, wovon
634,820,740 Mark in Zwanzigmarkstücken und 126,062,630 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.