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7. Konsulat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs
den bisherigen Konsul in Smyrna, Dr. jur. Johannes Lührsen,
zum General-Konsul des Deutschen Reichs in Lima,
(derselbe ist zugleich als Geschäftsträger des Deutschen Reichs bei den Nepubliken Peru
und Ecuador beglaubigt worden);
den bisherigen Kanzler bei dem Kaiserlich deutschen General-Konsulate zu New-York, Dr. jur.
Ottomar von Mohl
zum Konsul des Deutschen Neichs in Singapore;
den Inan de Sagahun Martinez in Medellin und
den R. Alwin Ried el in San José de Cüucuta
zu Konsuln des Deutschen Reichs
zu ernennen geruht.
8S. Militär-Wesen.
Verordnung,
betressend die Tagegelder und Reisekosten der Personen des Soldatenstandes des preußischen Heercs.
Vom 15. Juli 1873.
Do die seitherigen Bestimmungen über die Tagegelder und Reisekosten der Personen des Soldatenstandes des
preußischen Heeres den veränderten Verhältnissen nicht mehr entsprechen, so besitmme Ich hierdurch, was folgt:
S. 1.
Die Personen des Soldatenstandes des preußischen Heeres erhalten bei Dienst= und Versetzungsreisen
Tagegelder nach folgenden Sätzen:
I. General-Feldmarschälle und Generale der Infanterie oder Kavallerie. . . 10 Thlr.
II. Die übrigen Generale, der General Stabs- Arzt der Armee unb d die in Genctalssiel ellen siehenden
Stabsoffiziere .. 6 Thlr.