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in Frankfurt a. M. 3,300,220 Mark, in München 1,500,840 Mark, in Dresden 1.553,360 Mark, in Stuttgart
1,104 840 Mark, in Karlsruhe 401.520 Mark und in Darmstadt 331,360 Mark, sowie außerdem in Zehn-
markstücken: in Berlin 27,850 Mark.
Die Gesammt-Ausprägung stellt sich demnach bis zum 16. August d. Is. auf 840.111,440 Mark, wovon
713.420,960 Mark in Zwanzigmarkstücken und 126,690,180 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
3. Zoll= und Steuer-Wesen.
Auf dem Güter-Babnhofe der Venlo-Hamburger Eisenbahn zu Bremen ist eine mit vollen hauptamt-
licken Befugnissen für den Eisenbahnverkehr ausgestattete Zollabfertigungsstelle des Kaiserlichen Hauptamts zu
Bremen errichtet worden.
4. Post-Wesen.
Anwendung des Grammengewichts für Briefe aus Oesterreich-Ungarn.
Im innern Briefpostverkehr der österreichisch-ungarischen Monarchie, sowie im Briefpostverkehr Oesterreich-
Unguns mit anderen Lündern ist das metrische Gewicht eingeführt worden.
Die Erhebung des Portos für Briefe aus Oesterreich-Ungarn nach Deutschland hat demgemäß fortan,
wie für Briefe aus Deutschland nach Oesterreich-Ungarn, bis zum Gewicht von 15 Grammen einschließlich mit
dem einfachen Satze, und über 15 bis 250 Grammen mit dem zweifachen Satze zu erfolgen.
Die Ermittelung und Notirung des Gewichts bei Fahrpostsendungen wird seitens der österrelchisch-
ungarischen Postanstalten bis auf Weiteres noch nach Zollgewicht stattfinden.
Berlin, den 31. Juli 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
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Postdampsschiff-Verbindung Stettin-Kopenhagen.
Mit Bezug auf die Veröffentlichung vom 26. April (Centralblatt für das Deutsche Reich, Nr. 18 von 1873)
werden die Korrespondenten davon in Kenntniß gesetzt, daß die Postdampfsschiffahrten auf der Linie Stettin-
Kopenhagen vom 1. September bis zum Schlusse der diesjährigen Fahrzeit nur einmal wöchentlich stattfinden
werden, und zwar:
Abgang aus Stettin am Sonnabend Mittags 1 Uhr,
Ankunft in Kopenhagen am nächsten Morgen 6 Uhr;
Abgang aus Kopenhagen am Mittwoch Nachmittags 3 Uhr,
Ankunft in Stettin am nächsten Morgen 8 Uhr.
Berlin, den 19. August 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
Sendungen mit Taback nach Rumänien.
Nach einer Mittheilung der K. K. österreichischen Postoerwaltung ist die Einfuhr von Nauch= und Schnupftaback,
sowie von Cigarren in Numänien mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
Die Reichs-Postanstalten sind daher angewiesen worden, Taback= und Cigarrensendungen an Adressaten
in Rumänien fortan nicht anzunehmen.
Berlin, den 23. August 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
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