Metadata: Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

& 4l. Die Rechtssätze des Seekriegsrechtes. 315 
einzelne Abkommen verschiedene Fragen des Seekriegsrechtes geregelt 
(Abkommen 6 bis 11); und auch die Londoner Konferenz von 1909, 
die fast ausschließlich die Rechtsstellung der Neutralen behandelt, 
bringt keine zusammenfassende, etwa der Landkriegsordnung ent- 
sprechende, Regelung des Seekriegsrechts. Die analoge Anwendung der 
Abkommen über den Landkrieg ist mehrfach, so auch von der zweiten 
Friedenskonferenz empfohlen worden; sie ist aber doch nurin sehr engem 
Umfang durchführbar. Dazu kommt die rasche Entwicklung der Tech- 
nik (Tauchboote usw.), der gegenüber gewohnheitsrechtliche Regeln wie 
getroffene Vereinbarungen binnen kurzer Frist versagen. Gerade deshalb 
war dem internationalen Prisenhof die wichtige Aufgabe der Weiter- 
bildung des Völkerrechts übertragen worden (unten $ 43). 
Zu Beginn des Weltkrieges konnte man annehmen, daß die Lon- 
‚doner Erklärung, obwohl nicht ratifiziert (oben S.33), von allen Krieg- 
führenden als Richischnur ihres Verhaltens beobachtet werden würde. 
Hatte doch Deutschland schon 1909 seiner Prisenordnung (unten 843 Il) 
die Londoner Erklärung in engstem Anschluß zu Grunde gelegt; und 
Italien hatte sie 1911 im Kriege gegen die Türkei als verbindlich aner- 
kannt. In der Tat erklärten die kriegführenden Mächte 1914, sich an 
sie halten zu wollen. Aber alsbald begann England, Schritt für Schritt 
die Bestimmungen der Erklärung zu beseitigen, bis es durch die Order 
vom 7.Juli 1916 sich vollständig von ihr lossagte; seine Verbündeten 
folgten ihm?). Damit hatte jede der Mächte, soweit nicht gewohnheits- 
R.J. XVI113. Bulmerincg, R. J. XI 561, XII 187, XIIl 447, XIV 114. Leroy, 
La guerre maritime. 1900. Duboc, Le droit de visite et la guerre de course. 
1902. v.Mirbach, Die völkerrechtlichen Grundsätze des Durchsuchungsrechts 
zur See. 1903. Loewenthal, Das Untersuchungsrecht des internat. Seerechts 
in Krieg und Frieden. 1905. Liepmann, Der Kieler Hafen im Seekrieg. 1906. 
Fell, Das Durchsuchungsrecht im Seekrieg, Würzburger Diss. 1908. Zorn, 
Die Fortschritte des Seekriegsrechts durch die zweite Haager Friedenskonferenz 
(Festgabe für Laband). 1908. Fitger, Das Seekriegsrecht nach den Beschlüssen 
der internat. Konferenzen usw. 1909. Niemeyer, Das Seekriegsrecht nach 
der Londoner Deklaration usw. 1910. Dupuis, Le droit de la guerre maritime 
etc. 1911. Bernsten, Das Seekriegsrecht 1911. Ullmann, Jahrbuch des öffent- 
lichen Rechts der Gegenwart IV 1. Baty, Britain and sealaw. 1911. Higgins, 
K.Z. VI 19 (über Kriegsberichterstatter im Seekrieg). Allfeld, Die völker- 
rechtswidrigen Mitte] der englischen Seekriegsführung, 1914. Pchöd6&cki, Le droit 
internat. maritime et la grande guerre. 1916. Pohl, England und die Londoner 
Deklaration. 1915. Derselbe, Englisches Seekriegsrecht im Weltkrieg. 1917. 
de LouterII296. Oppenheim II216. Perels 159. NysIII 397. G. Wilson, 
Naval War College; seit 1901. Frank, Das Seekriegsrecht in gemeinverständ- 
lichen Vorträgen. 1916. 
2) Vgl. Die Deutsche Denkschrift vom 10. Oktober 1914 über die Stellung 
Englands und Frankreichs zur Seekriegsrechts-Erklärung. Die englische Order 
ist abgedruckt K.Z. X 199. Die Lossagung Frankreichs erfolgte ebenfalls am 
7. Juli 1916. Vgl. dazu die deutsche Vdg. vom 22. Juli 1916 (RGBlI. 8. 773).
	        
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