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Fahrzeuge, welche Neapel und Castellamare nach dem 7., sowie Hamburg und die am Elbufer bele-
genen Ortschaften nach dem 4. September verlassen haben, unterliegen in den Häsen Griechenlands einer
Iltägigen Quarantalne. (Vergl. Nr. 38, S. 299.)
In den von der Cholera infizirten itallenischen Häfen können Schiffe mit unreinen Gesundheitspässen, wo-
fern auf der Reise Erkrankungsfälle nicht vorgekommen sind, nach vorausgegangener ärztlicher Beschau und
nach Erfüllung aller von der Gesundheitsbehörde geforderten Maßregeln, frei verkehren. (Vergl. Nr. 38, S. 298.)
In Odessa unterliegen die aus der Türkei und von den Donaumündungen kommenden Fahrzeuge einer
⁊ tägigen Quarantaine, auf welche die Fahrzeit in Anrechnung gebracht wird.
In den ägyptischen Häfen besteht für alle von Marseille und Triest, sowie von Häsen Italiens und
den Küsten des Adriatischen Meeres kommenden Fahrzeuge, wenn sie keinen Arzt an Vord haben, eine
10tägige, wenn sie einen solchen mit sich führen, eine 5tägige Quarantaine.
7. Militär--Wesen.
Der Erziehungs-Anstalt des Dr. Deter zu Lichterfelde bei Berlin und der Handelsschule des Dr. Wahl
zu Erfurt ist prooisorisch gestattet worden, Entlassungsprüfungen auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde
genehmigten Prüfungs-RNeglements und in Gegenwart eines Regierungs-Kommissars mit der Wirkung abzu-
halten, daß die über das Bestehen dieser Entlassungsprüfung ertheilten, von dem zugezogenen Regierungs-Kom-
missar beglaubigten Abgangszeugnisse von sämmtlichen Departements-Prüfsungs-Kommissionen als genügende
Zeugnisse züber die wissenschafiliche Qnalisikation zum einjährig frelwilligen Militärdienste angenommen werden.
Villn, v#en 1. tubri 1070.
Das Reichskanzler-Amt.
Delbrück.
8. Personalveränderungen re. 6
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachfolgend genannten Beamten
der Kaiserlichen Marine die Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen — #hestahene
dem Geheimen Admiralitäts= und vortragenden Nath in der Admiralität, Heymann,
des Großherzoglich oldenburgischen Haus= und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter Friedrich
Ludwig, Ehren-Komthurkreuz;
dem Geheimen Admiralitäts= und vortragenden Rath in der Admiralität, Dirksen,
desselben Ordens, Ehren-Komthurkrenz;
dem Rechnungs-Rath Bütow in der Admiralität,
desselben Ordens, Nitterkreuz II. Klasse;
dem Rechnungs-Rath Müller in der Admiralität,
desselben Ordens, Ritterkreuz II. Klasse;
ine-Intendantur-Sekretari ssistenten Wagener,
dem Marine-J ts- Assist
des Königlich schwedischen Wasa-Ordens, Ritterkreug.
* Berlin, Carl Heymann's Verlag: aubater: Otto koeewende"n. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.